06.09.2018 - 15 Antrag der CDU-Fraktion gem. § 4 der Geschäftso...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

Herr Flore sagt, dass die Koalition den Antrag ablehnt, da die Lärmschutzwände im Eigen-tum der Bahn bzw. des Landesbetriebs NRW stehen.

Herr Bandel erläutert, dass der Raum vor den Lärmschutzwänden gemeint ist, und mit der Bahn eine Vereinbarung bzgl. der Begrünung der Seitenstreifen getroffen werden solle.

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Beschluss

Der Umweltausschuss hat die Drucksache B/16/3952-01 mehrheitlich abgelehnt.

 

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