24.09.2018 - 45.2.1 Interfraktioneller Änderungsantrag gem. § 4 der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen bittet die Verwaltung, dass zu persönlichen Gesprächsterminen des Jobcenters und des Amts für Grundsicherung in Oberhausen auf das Beistandsreicht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 hingewiesen wird.

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Trägerversammlung über diesen Antrag zu informieren. Die Trägerversammlung soll bei der Zentrale der Bundesagentur darauf hinwirken, eine Änderung der zentral erstellten Vordrucke bzw. Bescheide vorzunehmen. Bis zu einer möglichen Änderung soll zusätzlich ein öffentlicher Aushang in den Jobcentern erfolgen.

Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters und des Amts für Grundsicherung bezüglich der besonderen Bedeutung des Beistandsrechts sensibilisiert werden."