24.09.2018 - 10 6. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
32. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 24.09.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Margarete Ditzler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Stadtv. Koch schließt sich der Auffassung der Gewerkschaft Verdi an, die im Vorfeld die zusätzliche Belastung der Mitarbeiter im Einzelhandel kritisiert hat und signalisiert, diese und die nächsten beiden Vorlagen abzulehnen. Wie sich die Öffnung am Nikolausmarkt rechnen soll, kann er nicht nachvollziehen.
Frau Stadtv. Walther teilt die Auffassung ihres Vorredners zu den drei Vorlagen und weist darauf hin, dass keine Stellungnahme der evangelischen Kirche vorliegt.
Beig. Motschull weist auf die nicht eindeutige Gesetzeslage hin und hofft, dass bis zum nächsten Jahr die rechtliche Situation klarer sein wird. Da im letzten Jahr für das City-Fest, den Nikolausmarkt in Schmachtendorf und den Centro-Weihnachtsmarkt keine rechtliche Bewertung erfolgt ist, geht er davon aus, dass das in diesem Jahr genauso sein wird.
Zu der Öffnung beim Nikolausmarkt führt Stadtv. Real aus, dass die Geschäfte in Schmachtendorf inhabergeführt sind und dort keine Beschäftigten hinter stehen.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und die Stimme der Stadtv. Frau Walther von der Gruppe Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung der Gruppe BOB im Rat und des Stadtv. Nowak folgenden Beschluss:
"1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.
2. Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „6. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2018"."
