24.09.2018 - 30 Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungDur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 30
- Sitzung:
-
32. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 24.09.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 (1) S. 3 GO NW folgende von Herrn Beigeordneten F. Motschull als Vertreter für Herrn Oberbürgermeister D. Schranz und dem Ratsmitglied Frau Simone-Tatjana Stehr am 26.07./31.07.2018 (Drucksache-Nr. B/16/3794) gemäß § 60 (1) S. 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Überplanmäßigen Mittelbereitstellungen für investive Leistungen wird wie nachfolgend aufgeführt zugestimmt:
1. Umgestaltung der Sportanlage Erlenstraße im Rahmen des KInvFG bzw. KInvFöG NRW
Investitionsmaßnahme Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag EUR
252008010300600 KIF - Sport- 785200 AiB für Tiefbau 339.000,00
anlage
Erlenstraße
Deckungsvorschlag
Mehreinzahlung in Höhe von 305.100,00 EUR (90% Förderung) bei gleicher Finanzstelle und Finanzposition 681003 - Investitionszuweisungen vom Bund - Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) sowie Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit in Höhe von 33.900,00 EUR. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2018 wird eingehalten.
2. Umgestaltung der Sportanlage Mellinghofer Straße im Rahmen des KInvFG bzw. KInvFöG NRW
Investitionsmaßnahme Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag EUR
251008010300300 KIF - Sport- 785200 AiB für Tiefbau 199.000,00
anlage
Mellinghofer Str.
Deckungsvorschlag
Mehreinzahlung in Höhe von 179.100,00 EUR (90% Förderung) bei gleicher Finanzstelle und Finanzposition 681003 - Investitionszuweisungen vom Bund - Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) sowie Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit in Höhe von 19.900,00 EUR. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2018 wird eingehalten.
Oberhausen, 26.07.2018 Oberhausen, 31.07.2018
gez. F. Motschull gez. Simone-Tatjana Stehr
Oberbürgermeister o. V. i. A. Ratsmitglied
