24.09.2018 - 43.6 Bebauungsplan Nr. 735 - Erschließung Waldteich ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz macht auf die eingangs vorgetragene Anmerkung aufmerksam, dass in Ergänzung zur Anlage 4 die Karten 1.1 - 3.2 nachgereicht wurden. Ebenso hat der Bereich Stadtplanung die im Planungsausschuss vorgetragenen Fragen der SPD-Fraktion schriftlich beantwortet. Unter Zugrundelegung der Seite 118 der Vorlage weist OB Schranz darauf hin, dass es noch Diskussionsbedarf über die Höhe der Landesförderung gibt. Der in der Vorlage beschriebene Sachstand basiert auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung bekannt waren. Zwischenzeitlich gab es Gespräche mit dem Verkehrsministerium mit dem Hinweis, einen weiteren Förderbedarf prüfen zu wollen. Sofern sich an der beschriebenen Darstellung etwas ändern sollte, wird OB Schranz darüber berichten.

Stadtv. Osmann hält die Erschließungsstraße, die zu einer Entlastung der Weißensteinstraße und der Erlenstraße führen wird, für dringend notwendig. An Stellen, wo Grenzwerte überschritten werden, ist Lärmschutz vorgesehen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und die Stimme der Stadtv. Frau Walther von der  Gruppe Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt beschließt nach eingehender Abwägung,

 

a) den Stellungnahmen zu IV.A.2, 3, 5, 8, 9, 11, 12, 14, 15, 16, sowie zu IV.B.1, 2, 3, 4, 5, 6, 10, 11,13, 15, 23 sowie zu IV.C.2, 3, 5, 6, 8 stattzugeben;

 

b) den Stellungnahmen zu IV.A.4, 6, 17, 19, 27 sowie zu IV.B.9, 12, 18, 26 sowie zu IV.C.13 teilweise stattzugeben;

 

c) die Stellungnahmen zu IV.A.1, 10, 18, 23, 25 sowie zu IV.B.7, 14 sowie zu IV.C.4, 7, 9, 10 zur Kenntnis zu nehmen;

 

d) das Ergebnis der Bürgerversammlungen zu IV.A.20, 21 zur Kenntnis zu nehmen;

e) die Stellungnahmen zu IV.A.7, 13, 22, 24, 25, 26, 28, 29 sowie zu IV.B.8, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 27, 28 sowie zu IV.C.1, 11, 12 zurückzuweisen.

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).

 

2. Der Rat der Stadt beschließt ferner:

 

a) den Bebauungsplan Nr. 735 - Erschließung Waldteich / Weierheide - in der Fassung vom 18.01.2018 inklusive der Ergänzung vom 06.08.2018 als Satzung;

 

Gesetzliche Grundlage: § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekannt-machung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV.NRW.2016, S. 90).

 

b) die dem Bebauungsplan Nr. 735 beigefügte Begründung (inkl. Umweltbericht) in der Fassung der Fortschreibung vom 04.09.2018 mit dem beigefügten Umweltbericht in der Fassung der Fortschreibung vom 13.08.2018 als Entscheidungsbegründung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634)."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4278&TOLFDNR=126538&selfaction=print