24.09.2018 - 45.4 Antrag der CDU-Fraktion gem. § 4 der Geschäftso...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft zugleich den vorliegenden Änderungsantrag zur Beratung auf, der sich mit der Ermittlung der erforderlichen Personal- und Sachkosten vor der Umsetzung von Maßnahmen zur Intensivierung von Baumpatenschaften beschäftigt.

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Große Brömer, Stadtv. Zimkeit, Stadtv. Bandel, Stadtv. Karschti, Stadtv. Flore, Stadtv. Axt, Stadtv. Nowak und Stadtv. Runkler.

Nachdem Frau Stadtv. Stehr um Zustimmung zu dem Antrag geworben hat, macht Stadtv. Große Brömer darauf aufmerksam, dass bei diesem und den folgenden Anträgen der CDU-Fraktion der Kostenaspekt unberücksichtigt geblieben ist. Deshalb ist es erforderlich, den Antrag gemäß Änderungsantrag um die Textziffer 7 zu ergänzen.

Stadtv. Zimkeit hätte sich ausführlichere Begründungen der Antragsbegehren gewünscht.

Stadtv. Bandel hält es für wichtig, gerade jetzt das Thema Patenschaften für Baumscheiben nochmal aufzugreifen, denn hierüber kann ein wertvoller Beitrag geleistet werden.

Stadtv. Karschti findet es sinnvoll, die Bürgerinnen und Bürger zu mobilisieren, eine Patenschaft zu übernehmen.

Stadtv. Flore merkt an, dass im Umweltausschuss die Möglichkeit geschaffen wurde, den Antrag beschlussfähig zu formulieren.

Stadtv. Axt weist ergänzend darauf hin, dass dem durchaus sinnvollen Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt werden kann, wenn klar ist, dass eine Kostendeckung gewährleistet ist.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung,

 

1. öffentlich für die Vergabe von Baumpatenschaften zu werben;

2. Pflanzmaterial ausgewählter Sorten zur Verfügung zu stellen;

3. wo möglich, Baumscheiben zu entsiegeln und für die Bepflanzung vorzubereiten, sodass Pflanzen mühelos gesetzt werden können;

4. bei Neubepflanzung generell entsiegelte Baumscheiben vorzuhalten;

5. einen Pflegeleitfaden der einzelnen Pflanzengattungen an die Baumscheibenpaten zu vergeben und

6. eine Ansprechpartnerin / einen Ansprechpartner in der Verwaltung für Baumscheibenpatenschaften zu benennen.

7. Dazu beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung, vor der Umsetzung die die zur Intensivierung von Baumpatenschaften erforderlichen Personal- und Sachkosten zu ermitteln."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4278&TOLFDNR=126518&selfaction=print