24.09.2018 - 6 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Nowak hinterfragt, wer die Entscheidung über diese Vorgehensweise getroffen hat, die Mittel für die Beratungsleistungen aus dem städtischen Haushalt bereitzustellen.

OB Schranz teilt mit, dass es dazu eine einvernehmliche Verabredung im Ältestenrat gab.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer am 12./13.07.2018 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

„ Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister, Daniel Schranz, und das Ratsmitglied

Wolfgang Große Brömer

gem. § 60 Abs. 1, S. 2 GO NW folgende Entscheidung:

1. In Ergebnis- bzw. Finanzplan für das Haushaltsjahr 2018 werden für Beratungsleistungen im Rahmen des Projektes „Neuordnung OGM“ bei Auftrag 950015041400 (OGM GmbH), Sachkonto 543 141 (Aufw. f. Wirtsch.- und EDV-Beratung) außerplanmäßig Mittel in Höhe von 130.000,-- € bereitgestellt.

Deckungsvorschlag:

Deckung in Höhe von 130.000,-- € durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit

2. Weitere Mittel in Höhe von 67.500,-- € sind für das Haushaltsjahr 2019 bei gleicher Haushaltsposition einzuplanen.“

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4278&TOLFDNR=126505&selfaction=print