24.09.2018 - 6 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
32. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 24.09.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Michael Pfitzner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer am 12./13.07.2018 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
„ Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister, Daniel Schranz, und das Ratsmitglied
Wolfgang Große Brömer
gem. § 60 Abs. 1, S. 2 GO NW folgende Entscheidung:
1. In Ergebnis- bzw. Finanzplan für das Haushaltsjahr 2018 werden für Beratungsleistungen im Rahmen des Projektes „Neuordnung OGM“ bei Auftrag 950015041400 (OGM GmbH), Sachkonto 543 141 (Aufw. f. Wirtsch.- und EDV-Beratung) außerplanmäßig Mittel in Höhe von 130.000,-- € bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Deckung in Höhe von 130.000,-- € durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit
2. Weitere Mittel in Höhe von 67.500,-- € sind für das Haushaltsjahr 2019 bei gleicher Haushaltsposition einzuplanen.“
