13.09.2018 - 3.1 Antrag der Fraktion "Offen für Bürger" in der B...

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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Real erläutert kurz die Regularien einer Aktuellen Stunde gemäß § 8 der Geschäftsordnung.

 

Herr Nowak hat von der Kündigung der Mietverträge für die Kleingärten an der Ackerfeld- und Steinbrinkstraße durch die MAN GHH Immobilien GmbH in den letzten Tagen erfahren und verweist in diesem Zusammenhang auf die neu gegründete Bürgerinitiative "Grüne Lunge 3". Laut dem Bebauungsplan Nr. 743 - Steinbrinkstraße/Ackerfeldstraße - soll in diesem Bereich zur Erschließung des Geländes eine Straße durchgeführt werden. Die Grünanlage soll erhalten bleiben. Herr Nowak befürchtet, dass die Kleingärtner weichen müssen. Grundsätzlich kann sich Herr Nowak auch eine Zufahrt an einer anderen Stelle für die Erschließung vorstellen.

 

Da es sich hier nach den gesetzlichen Vorgaben um eine reine Privatangelegenheit handelt, sieht Herr Cordes für seine Fraktion keine Handlungsmöglichkeiten. Die SPD-Fraktion ist aber für den Erhalt des Grünstreifens. Herr Cordes schlägt erst einmal vor, dass sich die Kleingärtner mit dem Eigentümer zur Klärung des Problems in Verbindung setzen.

 

Herr Ingendoh zeigt grobes Unverständnis über das Verhalten der MAN GHH Immobilien GmbH in Zusammenhang mit den ohne Not durchgeführten Kündigungen. Da es sich hier aber um ein Privatgelände handelt, ist das Vorgehen juristisch in Ordnung. Der Planungsprozess für diese Fläche hat gerade erst begonnen. Erfahrungsgemäß streut die Gerüchteküche in solchen Situationen oft auch falsche Informationen. Im Bebauungsplan soll der Grüngürtel erhalten bleiben. Bei den nächsten Beratungen in der Bezirksvertretung Sterkrade zu diesem Bebauungsplan wird auf den Erhalt des Grüngürtels hingewiesen. Ansonsten kann Herr Ingendoh die Situation jetzt nicht weiter beurteilen. Der weitere Planungsprozess bleibt abzuwarten.

 

Frau Axt zeigt sich auch überrascht über die Kündigungen, die nicht nachvollziehbar sind, da der Erhalt des Grüngürtels immens wichtig ist.

 

Herr Bezirksbürgermeister Real weist noch einmal deutlich auf den Ratsbeschluss zu diesem Bebauungsplan hin, der auch eine Sicherung des Grüngürtels beinhaltet. Daher wird darauf geachtet werden, dass diese Sicherung auch erfolgt.

 

Frau Cremer unterstützt die frühzeitige Gründung dieser Bürgerinitiative.

 

Der Wunsch des Herrn Nowak nach einem Rederecht für die Sprecherin der Bürgerinitiative, Frau Christel Fensterseifer, wird von Herrn Bezirksbürgermeister Real mit dem Hinweis abgelehnt, dass es sich hier um eine rein privatrechtliche Angelegenheit handelt, die zum jetzigen Zeitpunkt weder die Stadt Oberhausen noch die Politik betrifft. Ansonsten hätte auch die gegnerische Partei zur Vorstellung ihres Standpunktes eingeladen werden müssen.

 

Des Weiteren erläutert Herr Bezirksbürgermeister Real für Herr Nowak den Begriff einer Grünanlage, der als Ziel eine dauerhafte Sicherung enthält. Eine Kleingartenanlage bietet dafür keine Gewähr.

 

Herr Brodrick schlägt ein Gespräch der Bürgerinitiative mit Herrn Stolz von der MAN GHH Immobilien GmbH vor. Für eventuelle Hilfestellungen steht Herr Brodrick zur Verfügung.

 

Herr Kösling erläutert ausführlich die Verfahrensweise und den Ablauf eines Bebauungsplanes. Im nächsten Verfahrensschritt, der sogenannten Offenlage, wird auch die Bürgerbeteiligung durchgeführt werden, wo dann die entsprechenden Einwände zur Planung erhoben werden können. Aber an dieser Stelle ist das Verfahren heute noch nicht.

 

Herr Ingendoh greift die Hinweise von Herrn Kösling und Herrn Brodrick auf und fügt als persönliche Anmerkung hinzu, dass Gespräche der Beteiligten miteinander sehr wichtig sind. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Bürgerinitiative noch nicht notwendig, da aufgrund des aktuellen Sachstandes noch keine Entscheidung durch die Politik und der Verwaltung erfolgen wird.

 

Herr Bezirksbürgermeister Real teilt Herrn Nowak mit, dass er sich einen Abriss der Kleingärten ab dem 01.11.2018 nicht vorstellen kann.

 

Abschließend geht Herr Brodrick mit Erläuterungen auf die möglichen Vertragsinhalte der Kleingärten ein. Da es sich bei den Kleingärten um sogenanntes Grabeland handelt, sind dort laut den ihn bekannten Pachtverträgen keine Hütten und Bäume erlaubt.

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade beendet die Aussprache.