11.09.2018 - 5.7 Radverkehrsförderung: Neumarkierung der Teutobu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Mauksch teilt mit, dass es für den Erhalt der ca. 25 Stellplätze und bei Beibehaltung der straßenbündigen Radverkehrsführung nur die Möglichkeit gibt, baulich in die Nebenanlagen einzugreifen, denn in den anliegenden Seitenstraßen gäbe es dafür keinen Platz. Der genaue Umfang des baulichen Eingriffes und die Kosten sind noch nicht beziffert, dafür ist jetzt einen Ortstermin geplant, damit es konkretisiert werden kann. Dies müsste dann noch nachträglich geregelt werden, denn im Rahmen der Markierungsmaßnahmen sind keine baulichen Eingriffe in der Fahrbahn oder den Nebenanlagen geplant.

 

Auf Nachfrage erläutert Frau Mauksch die Ziele der durchgehenden Fahrbahnmarkierungen zur Förderung des Radverkehrs. Die Teutoburger Straße hat für den Radverkehr gemäß dem RVR-Konzept eine überregionale Bedeutung und erhält mit den nahezu durchgehenden breiten Radverkehrsstreifen eine sichere und komfortable Radverkehrsführung. Eine Unterbrechung der Fahrbahnmarkierungen entspricht nicht diesen Zielstellungen und stellt zudem ein Sicherheitsrisiko dar, da der Radfahrer an diesen Stellen Hochbord geführt werden müsste und zusätzliche Konfliktpotenziale auftreten. Ein freies Mitfließen im Motorisierten Kraftfahrzeugverkehr ist aufgrund der hohen Verkehrsbelastungen ebenfalls nicht sicher.

 

Aus seiner Sicht, so Herr Stv. Zimkeit, sind die Bedürfnisse der Radfahrer/innen, der Parkplatzsuchenden sowie der Gewerbetreibenden bei dieser Maßnahme zu berücksichtigen. Er bittet die Verwaltung, hier eine Lösung zu entwickeln, die allen tangierten  Gruppen gerecht wird.

 

Herr Stv. Wischermann äußert ebenfalls die Erwartungshaltung, dass eine Lösung für alle Beteiligten gefunden wird. Er bittet die Verwaltung, die Bezirksvertretung Osterfeld über die letztlich vorgesehene Vorgehensweise zu informieren.

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld nimmt anschließend den Bericht zur Kenntnis.