05.09.2018 - 4.1 Antrag DIE LINKE.LISTEBeistandsrecht gem. SGB X...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Pusch teilt ergänzend zum Antrag mit, dass nach seiner Information die Menschen Angst hätten, beim Jobcenter Termine wahrzunehmen und hält daher einen Hinweis auf die Berechtigung zur Mitnahme eines Beistandes für angebracht.

 

Frau Pahnke-Vogel erläutert hierzu, dass alle Vordrucke zentral von der Hauptstelle in Nürnberg rechtlich verfasst und vorgegeben werden. Sie hat jedoch den genannten Änderungsvorschlag an die Hauptstelle in Nürnberg weitergegeben und wartet derzeit noch auf eine Rückmeldung.

Weiterhin hat sie veranlasst, dass Neukunden auf die Möglichkeit der Begleitung durch einen Beistand hingewiesen werden.

 

Herr Bohnes erläutert, dass der Fachbereich 3-2-50/Existenzsichernde Leistungen im Rahmen der Erstberatung die Hilfesuchenden auf die Möglichkeit der Begleitung durch einen Beistand hinweist. Ebenfalls steht das Team Sozialarbeit den Hilfesuchenden unterstützend zur Seite. Der Sozialbereich wird einen entsprechenden Hinweis in das interne Formularwesen einpflegen.

 

Frau Willing-Spielmann bittet Frau Pahnke-Vogel, das Personal diesbezüglich zu sensibilisieren.

 

Frau Pahnke-Vogel wird dem Servicecenter einen entsprechenden Hinweis geben. Außerdem denkt sie über einen Aushang nach, da diese Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden können.

 

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Beschluss

Da die Beschlussfassung im Rat erfolgt und noch weiterer Diskussionsbedarf besteht, berät der Sozialausschuss den Antrag A/16/3854-01 ohne Votum vor.                                     

 

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