25.06.2018 - 13 Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage beigefügte Vergnügungssteuersatzung für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen - Wettbürosteuersatzung -."

 

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Anlagen zur Vorlage