25.06.2018 - 9 Jahresabschluss zum 31.12.2016Kenntnisnahme der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

An der Beschlussfassung zur Textziffer 3 darf sich der Oberbürgermeister gemäß § 40 Abs. 2 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW nicht beteiligen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der LINKE LISTE Fraktion über die Textziffern 1 und 2 und - ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters - über die Textziffer 3 folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oberhausen zum 31.12.2016 durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit den Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Rat der Stadt stellt den geprüften Jahresabschluss der Stadt Oberhausen zum 31.12.2016 fest.

 

3. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die Entlastung."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4258&TOLFDNR=124282&selfaction=print