21.06.2018 - 2 Naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 BNat...

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Beratung

Herr Lueb stellt das Projekt erneut dem Beirat vor. Anhand von Plänen legt er dar, dass über eine Länge von ca. 1.300 m eine im Durchmesser 30 cm mächtige Hochdruckleitung durch den Grafenbusch verlegt werden soll. Es handelt sich hierbei um einen Ersatzneubau einer bereits vorhandenen Gasleitung, die aufgrund des Ausbaues der BETUWE-Linie umgelegt werden muss. Als Kompensation für die verbleibenden Eingriffe in Natur und Landschaft ist ein Ersatzgeld in Höhe von 30.640 € vorgesehen, dass zweckgebunden für waldverbessernde Maßnahmen in Oberhausen eingesetzt wird.

 

Frau Schiemanowski bittet um Mitteilung, in welchem Umfang Baumfällungen vorgenommen werden und schlägt vor, die Kompensationsmaßnahmen mit dem Beirat abzustimmen. Herr Lueb erläutert, dass Baumfällungen im vorgesehenen Arbeitsstreifen notwendig werden, der Eingriff jedoch so gering wie möglich gehalten wird. Auf Nachfrage von Frau Hingmann bezüglich von Nachpflanzungen stellt Herr Lueb dar, dass Wiederaufforstungen vorgesehen sind. Herr von der Bey fragt nach, warum landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch genommen werden müssen. Nach Angaben von Herrn Lueb stehen Ausweichflächen nicht zur Verfügung. Daher ist für ca. 1 Jahr mit Beeinträchtigungen zu rechnen. Anschließend können die Ackerflächen wieder genutzt werden.

 

Herr Dreschmann bemerkt, dass die Ausgleichsmaßnahmen dem Beirat vorgestellt werden. Herr Werntgen-Orman regt an, Herrn Bahne zu informieren, sobald die Vorschläge zu den Kompensationsmaßnahmen vorliegen.

 

Herr Bahne bedankt sich für die rege Diskussion.

 

Der Naturschutzbeirat stimmt der beabsichtigten Befreiung für den Ersatzneubau einer Gasleitung einstimmig zu.

 

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Anlagen zur Vorlage