20.06.2018 - 3.3 ESF-Förderprogramm: „JUGEND STÄRKEN im Quartier...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Willing-Spielmann fragt nach der Finanzierung der Stelle und nach dem Zeitpunkt der Stellenbesetzung. Hierauf antwortet Herr Detmers, dass es sich um eine 2. Förderphase handelt und die Stelle bereits eingerichtet ist.

 

Im Anschluss fasst der Jugendhilfeausschuss einstimmig den Beschluss:

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Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass der Bereich 3-1/Kinder, Jugend (im Falle einer positiven Bewertung der Interessenbekundung), einen Antrag auf Förderung in der zweiten Förderphase zum ESF-Förderprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier" stellt. Nach Bewilligung des Förderantrags sind entsprechend dem beigefügten Finanzierungsplan bei den dort aufgeführten Einzelpositionen entsprechende Mittel bereit zu stellen.

 

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