18.06.2018 - 9 Prüfung des Bundesrechnungshofes im Aufgabenfel...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Dez. Schmidt macht darauf aufmerksam, dass in der Zeile 150 angedeutet ist, dass die Qualifizierungsmaßnahmen zu dem Fachverfahren LogoData voraussichtlich erst im Oktober erfolgen werden. Erfreulicherweise ist es gelungen, frühere Termine zu finden, sodass die erste Veranstaltung bereits am 25.6 stattfinden kann. Die nächste Schulung konnte für den 11.7. 2018 vereinbart werden.

Frau Stadtv. Stehr nimmt Bezug auf Zeile 60 und hinterfragt, wie die Prüfung stattgefunden hat und ob über die 50 Prüfvorgänge des Bundesrechnungshofes hinaus in Eigenregie eine weitere Aufarbeitung stattgefunden hat. Was wäre gewesen, wenn der Bundesrechnungshof nicht geprüft hätte?

Frau Beig. Münich teilt mit, dass die Verwaltung sich auch unabhängig von der Prüfung des Bundesrechnungshofes mit Maßnahmen befasst, wie die Arbeit weiter optimiert werden kann. Die CDU-Fraktion hatte bereits im November 2016 einen Antrag auf einen Sachstandsbericht im JHA zum Thema Unterhaltszahlungen gestellt, weil die Rückholquote in Oberhausen im Vergleich zu Nachbarstädten sehr gering ist. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Unterhaltsvorschusskasse zwar stellenmäßig hinreichend ausgestattet ist, allerding in den Jahren 2014 und 2015 durch eine hohe Fluktuation Vakanzen in der Stellenbesetzung zu verzeichnen waren. Daraufhin mussten mit dem vorhandenen Personal Prioritäten gesetzt werden, die sodann auf die Zahlung von Unterhalt und nicht auf das Thema Rückholung gelegt wurde. Das hat zu dem Eintritt von Verwirkung und Verjährung geführt. Wichtig sind an dieser Stelle die schnellstmögliche Durchführung von Schulungen und die Einführung von Fachverfahren. Die Verwaltung hat bisher die auferlegten 50 Vorgänge geprüft. Weitere Prüfungen sind bisher nicht vorgenommen worden.

Frau Stadtv. Stehr fragt nach, ob eine weitergehende Prüfung beabsichtigt ist und wenn ja, in welchem Zeitraum.

Frau Beig. Münich antwortet, dass beabsichtigt ist, die weitere Aufarbeitung vorzunehmen. Zunächst einmal ist jedoch vorgesehen, dass Fachpersonal zu schulen.

Stadtv. Karschti interessiert, ob die Personalausstattung, die die Stadt Oberhausen hat, auskömmlich ist oder ob nachjustiert werden muss.

Frau Beig. Münich teilt mit, dass die Änderung des UVG im Jahr 2017  dazu geführt hat, dass mehr Personal benötigt wurde, weil es seitdem auch mehr Fallzahlen gibt, denn die Unterhaltsvorschusszahlungen erfolgen nicht mehr nur für 72 Monate sondern bis zum 18 Lebensjahr. Die Personalausstattung wurde zunächst mit 5 zusätzlichen Stellen und später noch einmal mit 3 weiteren Stellen aufgestockt. Nach jetzigem Kenntnisstand ist diese Personaldecke zur Bearbeitung der Fallzahlen auskömmlich.

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Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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