14.06.2018 - 3.16 Beschaffung zweier stationärer kombinierter Rot...

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Beratung

Auf Herrn Stadtv. Karschtis Nachfrage erläutert Herr Beig. Motschull, dass Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen nicht willkürlich aufgestellt werden können. Es gibt eine Unfallkommission, die Unfallschwerpunkte feststellt und damit mögliche Standorte für  Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen vorschlägt.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss berät die Vorlage einstimmig zustimmend vor.

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