14.06.2018 - 5.5 Prüfung des Bundesrechnungshofes im Aufgabenfel...

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Beratung

Herr Stadtv. Große Brömer bittet um Erläuterung, wie die neue Formulierung in den Zeilen 138 bis 144 zu verstehen ist. Er fragt, ob es bisher so war, dass die Verwaltung bei Unterhaltsschuldnern erst im Nachhinein versucht hat, doch noch eine Zahlung zu erreichen.

Frau Beig. Münich verneint dieses und erläutert, dass Unterhaltsschuldner, die aktuell zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit oder durch den Erhalt von Transferleistungen ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können, in Zukunft regelmäßig über ihre Unterhaltspflicht informiert werden sollen. So soll ein Bewusstsein für die Zahlungsverpflichtung geschaffen werden, so dass insbesondere diejenigen, die ihrer Unterhaltspflicht bisher noch nicht nachkommen konnten, wissen, dass sie trotzdem zur Zahlung verpflichtet sind.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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