14.06.2018 - 2.1 Antrag der CDU-Fraktion – Maßnahmen zur Eindämm...

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Beratung

Frau Stadtv. Müthing erläutert, dass der Antrag der CDU-Fraktion als Erinnerung an die Stadtverwaltung gedacht war, sich des Themas anzunehmen. Sie zeigt sich erfreut, dass die Verwaltung zeitgleich zum Antrag der CDU-Fraktion eine Vorlage zu dem Thema erarbeitet hat.

Herr Stadtv. Karschti bittet um Bezifferung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen, die durch die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung ausgelöst werden.

Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras erläutert, dass die Stadtverwaltung schon länger an dem Thema der Wettbürosteuer arbeitet. Es musste aber geprüft werden, ob die neue Satzung der aktuellen Rechtsprechung standhält.

Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras trägt Bedenken vor, da sich der Antrag der CDU-Fraktion nicht nur auf die Wettbürosteuer, sondern unter anderem auch auf die Besteuerung von Spielautomaten bezieht. Er schlägt vor, es bei der rechtssicheren Besteuerung zu belassen. Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass der Spielhallenbetreiber und nicht der Wettende besteuert wird. Daher findet ein präventiver Charakter gegen Spielsucht nicht statt.

Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras weist darauf hin, dass er bei einer weiteren Prüfung, wie im Antrag der CDU-Fraktion gefordert, zu keinem anderen Ergebnis als dem soeben geschilderten kommen wird.

Herr Stadtv. Dr. Goeke stimmt Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras zu. Er regt an über andere Maßnahmen zur präventiven Bekämpfung der Spielsucht nachzudenken. Beispielsweise könnten die Spielhallenbetreiber für das Thema sensibilisiert werden, die Anzahl der Spielgeräte auf dem Oberhausener Stadtgebiet reduziert oder die Anzahl von Spielgeräten zumindest außerhalb von Spielhallen, wie etwa in Gaststätten, verringert werden.

Die CDU-Fraktion zieht den Antrag zurück.

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Beschluss

 

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