14.06.2018 - 4.2 Gewässerentflechtung Handbach/Laubgraben

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Cordes zeigt sich sprachlos angesichts der bisher verausgabten finanziellen Mittel und hinterfragt, auch aufgrund der Tiefe der Handbach-Führung, den ökologischen Nutzen dieser Maßnahme. Die SPD-Fraktion wird der Anhörung ohne Votum zustimmen.

 

Herr Ingendoh erinnert daran, dass die CDU-Fraktion von Anfang an diese Maßnahme in Frage gestellt hat. Insgesamt wäre es preiswerter gewesen, dort wieder ein neues Rohr für den Handbach zu verlegen und anschließend den Bachverlauf wieder zu verfüllen. Auch wenn von der WBO keine finanziellen Erstattungen geleistet worden sind, soll der Stadt Oberhausen für diese Maßnahme kein finanzieller Schaden entstehen.

 

Herr Schulze widerspricht Herrn Ingendoh dahingehend, dass Erstattungsbeträge von der WBO GmbH an die Stadt Oberhausen geflossen sind.

 

Herr Bezirksbürgermeister Real fügt ergänzend hinzu, dass laut Vereinbarung wegen der fehlerhaften statischen Berechnungen die WBO GmbH einen Betrag von 258.000,00 EUR an die Stadt Oberhausen überwiesen hat. .

 

Herr Nowak weist darauf hin, dass er sich im Rat der Stadt Oberhausen zweimal zu der aus seiner Sicht überflüssigen Maßnahme geäußert hat, aber die anderen Parteien haben diesem Vorhaben zugestimmt. Herr Nowak geht kurz auf die Örtlichkeiten und seinen weiteren bisherigen Äußerungen zu diesem Thema ein.

 

Herr Ingendoh macht deutlich, dass er auch im Rat der Stadt Oberhausen sitzt. Herr Ingendoh erläutert kurz den Verfahrensweg eines Beweissicherungsverfahrens in solchen Fällen. Die Maßnahme wird laut Herrn Ingendoh im Rat geklärt werden und die CDU-Fraktion wird heute dazu kein Votum abgeben.

 

Die bisher von der WBO GmbH an die Stadt Oberhausen geleisteten Zahlungen dienten, so Frau Janclas, zum Ersatz der eingestürzten Gabionenwand. Aber es fallen auch weitere grundsätzliche Kosten, wie z. B. der Erdaushub, an.

 

Herr Berndt erkundigt sich nach den Ausschreibungsmodalitäten, insbesondere nach den sieben Nachtragsangeboten, die von Herrn Schulze ausführlich mit Hinweisen zur Beseitigung von Totholz, Vergrößerung des Rohrleitungsgraben und Bodenaushub beantwortet werden. Der Bodenaushub einschließlich der Entsorgung stellt den größten finanziellen Posten dar, wofür aber noch kein Nachweis von der ausführenden Firma Walter Bau GmbH erbracht worden ist. Die Bereitstellung von weiteren insgesamt 400.000,00 EUR ist eine reine Vorsichtsmaßnahme, damit die Maßnahme endlich abgeschlossen werden kann.

 

In seinen Ausführungen geht Herr Ingendoh kurz noch einmal auf die fehlerhafte technische Ausführung ein, die aus seiner Sicht der Baugrundgutachter verursacht hat. In diesem Zusammenhang fragt Herr Ingendoh erneut nach dem Beweissicherungsverfahren. Herr Ingendoh hält für sich fest, dass die Stadt Oberhausen bei der Umsetzung dieser Maßnahme keine Schuld trifft, sondern der Baugrundgutachter den Schaden verursacht hat.

 

Herr Schulze erläutert kurz die Schadensfeststellung, die von einem unabhängigen Gutachter durchgeführt worden ist. Die Beweissicherung ist zwischen den drei Parteien (Stadt Oberhausen, WBO GmbH und ausführende Firma) durchgeführt worden. Auf die Einrede der Verjährungsfrist hat der Baugrundgutachter verzichtet.

 

Herr Nowak erläutert kurz aus seiner Sicht die Bauausführung und Schadensursachen.

 

Herr Bezirksbürgermeister Real stellt fest, dass die Bezirksvertretung Sterkrade intensiv beraten und ohne Votum angehört worden ist.

 

 

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