07.06.2018 - 5 Wasserversorgungskonzept für die Stadt Oberhausen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kopka, Fachbereichsleiter 2-2-20 / Untere Umweltschutzbehörde, führt einleitend aus, dass das Land NRW nun die Kommunen in die Pflicht nimmt Wasserversorgungskonzepte zu erstellen und alle sechs Jahre fortzuschreiben, auch wenn die Wasserversorgung nicht eigenständig sichergestellt wird. Die Daten wurden durch das RWW zur Verfügung gestellt.

 

Das Konzept fand allseits lobende Worte. Herr Karschti erkundigt sich nach der Lebens-dauer der Rohrleitungen. Herr Bergmann teilt für das RWW mit, dass nicht das Alter ent-scheidend sei, sondern die Sicherheit und das Ausfallrisiko. Verluste und Schadensauf-fälligkeiten sind derzeit sehr gering.

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Beschluss

Der Umweltausschuss hat die Drucksache B/16/3592-01 einstimmig zustimmend vorberaten.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4246&TOLFDNR=123507&selfaction=print