17.05.2018 - 7 Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Oberhausen

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Beratung

Herr Wörmann möchte darüber Auskunft haben, ob die Stadt Oberhausen, das Bedarfsfestellungsverfahren nutzt und warum jetzt schon darauf hingewiesen wird, dass die Fristen nicht eingehalten werden.

Herr Jäschke erläutert, dass die Stadt Oberhausen mit anderen Instrumenten arbeitet, die zu einem ähnlichen Ergebnis kommen. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes benötigt die Hilfe von Fachpersonal. Die Stadt Oberhausen prüft die Einstellung entsprechenden Personals. Bis dahin wird deswegen die Möglichkeit geprüft, mit vorläufigen Bescheiden zu arbeiten, um die Fristen zu wahren.

Herr Wörmann informiert den Beirat darüber, dass der Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Alsbachtal in Kooperation mit zwei anderen Trägern (nicht aus Oberhausen) eine Förderzusage für eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) bekommen hat. Im nächsten Beirat soll darüber berichtet werden.