02.05.2018 - 16.1 Bebauungsplan Nr. 672 D - Gildenstraße / Vikari...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Real merkt an, dass die Stadt hier zum ersten Mal mit dem urbanen Gebiet eine neue Baugebietskategorie einsetzt. Dadurch bietet sich die Gelegenheit, Stadtkerne, die gewachsen sind, zu berücksichtigen und zu erhalten.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1.      Der Rat der Stadt beschließt das Verfahrensgebiet zu ändern (siehe Punkt I).

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).

 

2.      Der Rat der Stadt erklärt sich mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 672 D - Gildenstraße / Vikariestraße - vom 26.03.2018 einverstanden und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründung (inkl. Umweltbericht).

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage