02.05.2018 - 17.2 Antrag der CDU-Fraktion gem. § 4 der Geschäftso...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft den Antrag der CDU-Fraktion und den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und der FDP im Rat zur gemeinsamen Beratung auf. Die Beratungsergebnisse sind bei den einzelnen Tagesordnungspunkten hinterlegt.

Nachdem Frau Stadtv. Stehr die Gründe für den Antrag der CDU-Fraktion erläutert hat und Stadtv. Axt Stellung zu dem Änderungsantrag der Koalition genommen hat, beteiligen sich an der nachfolgend geführten intensiven Diskussion Stadtv. Real, Stadtv. Koch, Stadtv. Nowak, Stadtv. Karschti, Frau Beig. Lauxen, Stadtv. Blanke, Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Emmerich, Stadtv. Bruckhoff, 1. Beig. und StK. Tsalastras, Stadtv. Große Brömer und OB Schranz.

Frau Stadtv. Stehr weist darauf hin, dass noch im November 2017 der aktuell mitgeteilte Sachstand war, dass keine es leistungsfähigen Anbindungen an den RS 1 in absehbarer Zeit geben wird. Dass Oberhausen nicht bei den Planungen eines Radschnellweges ausgeschlossen bleiben soll, gab den Ausschlag, sich auf den Weg zu machen und gemeinsam mit der Impulswerkstatt und dem ADFC einen Streckenvorschlag zu erarbeiten. Sie wirbt dafür, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass Oberhausen von diesem Jahrhundertprojekt nicht ausgeschlossen wird.

Stadtv. Axt zeigt sich besorgt, dass der Stadt Oberhausen durch den Antrag der CDU-Fraktion Kosten entstehen könnten. Deshalb hat die Koalition einen Änderungsantrag verfasst und den RVR als Kostenträger vorgesehen. Nach den Ausführungen der Beig. Frau Lauxen im Planungsausschuss sei deutlich geworden, dass regelmäßig Gespräche mit dem RVR und den beteiligten Städten geführt werden, so dass hierfür keine Beauftragung erforderlich ist und die Anträge somit obsolet seien.

Stadtv. Real teilt ergänzend mit, der Änderungsantrag sei nur deshalb auf den Weg gebracht worden, da die Erstellung einer Machbarkeitsstudie Aufgabe und Verantwortung des RVR ist. Nach den Ausführungen im Planungsausschuss ist die Machbarkeitsstudie durch den RVR schon längst in Arbeit.

Stadtv. Koch favorisiert den Antrag der CDU-Fraktion, denn er sei zielführender. Er merkt an, dass der Änderungsantrag der Koalition, der fünf Minuten nach Sitzungsbeginn noch in die Sitzung des Planungsausschusses eingebracht wird, so unwichtig nicht sein kann.

Stadtv. Nowak zeigt auf, dass die Impulswerkstatt sehr stolz darauf ist, an dem gemeinsamen Werk beteiligt gewesen zu sein, das nun Früchte trägt. Ob damit auch Kosten verbunden sind, steht noch gar nicht fest.

Stadtv. Karschti ist der Ansicht, dass der Antrag der CDU-Fraktion eine Botschaft vermittelt, nämlich nicht abgehängt zu werden und sich zum Zwecke einer gemeinsamen Zielplanung mit anderen Kommunen zu verbinden.

Frau Beig. Lauxen erläutert die aktuelle Radfahrplanung und die erforderlichen Abstimmungsschritte zwischen dem RVR und den beteiligten Kommunen. Die Frage, die es gemeinsam mit den anderen Kommunen und dem RVR zu beantworten galt war, wie es gelingen kann, zu einer vernünftigen Anbindung der Stadt Oberhausen an die anderen Städte zu kommen. Insofern bleibt festzuhalten, dass alle das gleiche Ziel haben. Der RVR lädt in diesem Zusammenhang für den 18.5.2018 zu einer Teilkonferenz West ein, und wird dort seine Pläne vorstellen und zur Diskussion stellen.

Stadtv. Blanke teilt mit, schon seit Jahren in engem Austausch mit dem RVR zu stehen. Eine Machbarkeitsstudie ist bereits vorhanden. Darin findet nicht alles seine ungeteilte Zustimmung. Deshalb muss man sehen, was machbar und unterstützenswert ist.

Stadtv. Emmerich zeigt auf, dass die beiden Radwege durch die nördlichen und südlichen Nachbarstädte von Oberhausen mit Hilfe des RVR durch ein feinmaschiges Netz von Radverbindungen für Freizeit- und Berufspendler verbunden werden sollen. Das Bestreben der Koalition liegt darin, über den RVR im regionalen Kontext gebündelt vorgehen zu wollen und nicht eine einzelne Strecke vorzugeben. Die Diskussion über das Radwegekonzept sollte insgesamt daher detailliert geführt und der RVR schon allein wegen des hohen Finanzbedarfes nicht aus der Pflicht genommen werden.

Stadtv. Bruckhoff signalisiert Unterstützung zu dem Antrag der CDU-Fraktion.

Stadtv. Runkler hinterfragt, ob für eine Machbarkeitsstudie, die laut CDU-Antrag in Auftrag gegeben werden soll und die selbst der RVR, wenn er dazu beauftragt würde, nicht gratis erstellen würde, Finanzmittel zur Verfügung stehen.

1. Beig. und StK. Tsalastras beantwortet die Frage mit nein, was das Haushaltsjahr 2018 anbelangt. Für den Fall, die Mittel würden 2019 benötigt, sind zusätzliche Kompensationsmaßnahmen zu beschließen.

Stadtv. Große Brömer ist überzeugt, dass beide Anträge eigentlich überflüssig sind.

Beim RVR liegt bereits eine Machbarkeitsstudie dazu vor, die der RVR in der nächsten Woche vorstellen wird.

OB Schranz lässt nunmehr zuerst über den weitergehenderen Antrag der CDU-Fraktion abstimmen. Dieses Verfahren entspricht den Vorschriften in der GeschO. Eine Abstimmung über den Änderungsantrag würde sich bei einer mehrheitlichen Zustimmung über den Antrag der CDU-Fraktion erübrigen.

Stadtv. Große Brömer vertritt die Auffassung, dass laut GeschO zuerst über einen Änderungsantrag abzustimmen sei. Für ihn erübrigt sich die Abstimmung über den Änderungsantrag schon deshalb, da nach seiner Ansicht ein Verstoß gegen die GeschO vorliegt. Er regt an, dass Thema in der nächste Sitzung des Ältestenrates aufzugreifen.

 

Nachrichtlich sei darauf hingewiesen, dass die GeschO zur Abstimmung über Anträge folgende Regelung im § 14 trifft:

§ 14

Abstimmung und Beschlusskontrolle

(1) Von mehreren Anträgen, die denselben Gegenstand betreffen, ist zunächst über den weitestgehenden Antrag abzustimmen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und der FDP im Rat folgenden Beschluss:

"1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie zu dem „Radschnellweg Westliches Ruhrgebiet" erstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu prüfen, ob der RVR mit der Erstellung dieser Studie beauftragt werden kann. Die Ergebnisse sind nach Fertigstellung vorzustellen.

 

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit den Städten Bottrop und Mülheim an der Ruhr zwecks einer gemeinsamen Streckenplanung aufzunehmen."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4239&TOLFDNR=122638&selfaction=print