23.04.2018 - 5 Erhöhung der Grundsteuer-B - Hebesätze Antrag g...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv.Karschti fragt nach einer Erklärung, warum der bereits im November 2017 eingegangene Antrag nach § 24 GO NRW erst in der Aprilsitzung 2018 des Hauptausschusses besprochen wird.

Er zeigt auf, dass der Antrag in seinem Sinne formuliert ist und forderte statt einer zusätzlichen Belastung der Bürger „mehr Fantasie“ bei notwendigen Einsparungen.

Frau Stadtv. Stehr weist darauf hin, dass die Verwaltung weiterhin nach Einsparpotenzialen suchen wird, um die Steuererhöhung zu vermeiden.

Stadtv. Runkler hätte sich auch gewünscht, auf weitere Steuererhöhungen verzichten zu können. Der Kämmerer sei aber auf Druck der Bezirksregierung Düsseldorf gezwungen gewesen, eine solche Steuererhöhung im Haushaltssanierungsplan einzuplanen. Sonst sei dieser nicht genehmigungsfähig - und man hätte kein Landesgeld aus dem „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ mehr erhalten sowie keine weiteren Fördergelder. Noch sei aber die Erhöhung nicht endgültig beschlossen.

Für Stadtv. Karacelik muss es andere Finanzierungsmöglichkeiten geben, die vom Bund oder Land getragen werden, anstatt den Bürger zur Haushaltfinanzierung heranzuziehen.

Stadtv. Große Brömer führt aus, dass auf die Steuererhöhung verzichtet werden könnte oder beschlossenen Steuererhöhungen zurückgenommen werden könnten, wenn sich durch Bundes- und/oder Landeszuschüsse Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt ergeben würden. Die Koalition hat der notwendigen Steuererhöhung nur deshalb zugestimmt, weil daran die Stärkungspaktvoraussetzungen gebunden waren. Das war für ihn der einzig gangbare Weg.

Stadtv. Blanke macht deutlich, dass keine Fraktion über die Erhöhung begeistert war. Er fragt nach, welche alternativen Kompensationsvorschläge die Bürgerliste habe, um die Bezirksregierung zufrieden zu stellen.

Stadtv. Bruckhoff erinnert dararn, dass während der Haushaltsberatungen deutlich wurde, dass es zurzeit keinen anderen Weg gibt, der zu einer Genehmigung des Haushalts führen könnte.

OB Schranz kann die Frage zu der Terminierung des Antrags heute nicht beantworten. Die Antwort wird daher dem Protokoll beigefügt.

Was die Grundsteuer für das Jahr 2018 anbelangt, so war es ein großer Kraftakt, eine Steuererhöhung für 2018 zu vermeiden, denn es musste eine Deckungslücke in Millionenhöhe geschlossen werden. Was die mögliche Erhöhung im Jahr 2019 anbelangt, so arbeitet die Verwaltung daran, diese zu vermeiden. Erfreulicherweise kann festgehalten werden, dass aus einer Vereinbarung der neuen Bundesregierung hervorgeht, dass der Bund auch zukünftig die Kosten der Unterbringung für Flüchtlinge an die Kommunen erstatten wird. Die vorsorglich beschlossene Erhöhung der Grundsteuer um 60 Hebesatzpunkte ab 2019 kann daher voraussichtlich verworfen werden.

 

Nachrichtlich wird auf die nachfolgend abgebildete Stellungnahme des Bereichs 1-1/ Finanzen zu den Gründen, warum die Eingabe des Herrn Reißner erst in der Sitzung des Hauptausschusses am 23.04.2018 zur Entscheidung vorgelegt wurde,

verwiesen.

 

Stellungnahme zur Eingabe nach § 24 GO -

Mit Fax vom 08.11.2017 (Eingang Fax-Gerät Infotheke Rathaus Oberhausen am 09.11.2017, Eingang im Bereich 1-1- am 21.11.2017) wendet sich Herr Reißner gegen den für den 27.11.2017 vorgesehenen Beschluss des Rates (B/16/2957-01), die Grundsteuerhebesätze im Rahmen der Haushaltssanierung um 35%-Punkte und weitere 60%-Punkte (lfd. Nrn. 153 und 153B der Maßnahmenliste zum Haushaltssanierungsplan 2018 ff.) zu erhöhen. Eine Berücksichtigung im Rahmen der Ratssitzung vom 27.11.2017 war zum Zeitpunkt des Eingangs der Eingabe im Bereich 1-1 aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich.

Der für die Beschlussvorlage fachlich zuständige Fachbereich 1-1-40/Sachgebiet Grundbesitzabgaben war im Zeitraum November 2017 bis Februar 2018 durch die Abwicklung der Abfallgebührenerstattung 2015/2016 und die Jahresverarbeitung der Grundbesitzabgabenbescheide für 2018 personell stark eingebunden. Darüber hinaus hatte der Bereich 1-1 in diesem Zeitraum seinen Fokus auf Arbeiten zur Abgabesatzsatzung 2018 und zum Jahresabschluss 2017 gerichtet.

Inhaltlich konnte über den Sachvortrag des Herrn Reißner auch nicht früher debattiert werden. Herr Reißner schlug vor, alternativ zur Grundsteuererhöhung über Ausgabensenkungen nachzudenken.

Die angedachten Grundsteuererhöhungen wurden bereits unter den Vorbehalten beschlossen, dass sich

 

 hinsichtlich der Erhöhung um 35%-Punkte (lfd. Nr. 153) keine alternativen Kompensationsmöglichkeiten im Laufe des Jahres 2018 finden lassen und

 hinsichtlich der 60%-Punkte (lfd. Nr. 153B) eine Erhöhung nur erforderlich wird, wenn die Bundesregierung nicht die erwartete Entlastung durch Bundesmittel bei den Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge im SGB II oder eine andere Entlastung bei den Soziallasten in der entsprechenden Höhe beschließt.

Eine Entscheidung, ob sich alternative Kompensationsmöglichkeiten zur Grundsteuererhöhung ergeben haben, konnte frühestens nach Ablauf des I. Quartals 2018 getroffen werden. Vorher konnten keine von der Beschlussfassung im November 2017 abweichenden Erkenntnisse vorliegen. Aber auch nach Ablauf des ersten Quartals zeichnete sich keine eklatante Verbesserung der Finanzsituation ab. Der Haushalt 2018 ist bisher nicht genehmigt. Aus den Gesprächen mit der Bezirksregierung ist bekannt, wie schwierig es ist, die engen Vorgaben zu erfüllen. Alternativen zu den bisher beschlossenen Haushaltssanierungsmaßnahmen drängten sich daher nicht auf.

Für den zweiten Komplex, der Grundsteuererhöhung um 60%-Punkte, war es sinnvoll, den Koalitionsvertrag abzuwarten. Zum Zeitpunkt der Eingabe des Herrn Reißner hatte sich noch keine Koalition gebildet. Der Koalitionsvertrag wurde erst am 09.02.2018 geschlossen und anschließend veröffentlicht. Dem Vertrag ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung für

 

die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher stellt und sie gemeinsam, wo erforderlich, effizienter neu ausgestaltet.

 

In Anbetracht dieser Perspektive, dass nämlich eine rechtzeitige Umsetzung dieser Maßnahme die Erhöhung von 60%-Punkten (lfd. Nr. 153B) entbehrlich macht, konnte die Begründung in der Beschlussvorlage auf die 35%-Punkte Anhebung des Hebesatzes beschränkt werden.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen de LINKE.LISTE Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:

 

"1. Der Hauptausschuss nimmt den als Anlage beigefügten Antrag nach § 24 GO NRW zur Kenntnis.

 

2. Der Hauptausschuss beschließt, dem Antrag derzeit nicht zu entsprechen."

 

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Anlagen zur Vorlage

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