19.04.2018 - 2.1 Einrichtung von 19 unbefristeten Vollzeitplanst...

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Beratung

Herr Stadtv. Karschti fragt in dem Zusammenhang, inwieweit die Stadt Oberhausen vom Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezüglich der Überstunden betroffen ist.

Herr Dezernent Schmidt erläutert, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes beinhaltet, dass Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten zu bewerten sind. Daraus ergibt sich kein zusätzlicher Personalbedarf, sondern die Verpflichtung, die Bereitschaftszeiten anders zu vergüten.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss berät die Vorlage einstimmig zustimmend vor.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4232&TOLFDNR=122449&selfaction=print