19.04.2018 - 3.2 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Bau der Fahrradabstellanlage ist für Herrn Ingendoh eine gute Idee gewesen, denn durch die Fällung der beiden Bäume und der Beseitigung des vorhandenen Wildwuchses ist ein sehr stark verschmutzter Bereich am Sterkrader Bahnhof beseitigt worden.

 

Frau Janclas bestätigt Herrn Nowak, dass das Grundstück der Stadt Oberhausen gehört. Der Förderantrag ist vom VRR gestellt worden. Die Aufstellung der Fahrradabstellanlage orientiert sich an dem zukünftigen Ausbau der Gleis- und Betriebsanlagen im Rahmen des Betuwe-Ausbaus.

 

Bei einer sorgfältigeren Planung wäre eine Dringlichkeitsentscheidung laut Frau Axt nicht notwendig gewesen.

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade fasst einstimmig den folgenden Beschluss:

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Beschluss

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 22.02.2018 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von zwei städtischen Birken im Bereich des Bahnhofs Sterkrade zur Errichtung einer Fahrradabstellanlage

 

Dringlichkeitsentscheidung

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Bezirksbürgermeister, Herr Real und das Mitglied der Bezirksvertretung Sterkrade, Herr Ingendoh gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Unterzeichner stimmen der Empfehlung des Fachbereichs 2-2-10 und der nachstehenden Begründung zu.

 

Aufgrund der anstehenden Errichtung einer Fahrradabstellanlage auf einer städtischen Grünfläche im Bereich des Bahnhofs Sterkrade müssen zwei Birken gefällt werden.

 

Es werden sechs Bäume als Ersatz in einer Qualität von 20/25 cm Stammumfang geleistet.

 

 

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