18.04.2018 - 3.2 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
- Datum:
- Mi., 18.04.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt einvernehmlich ohne Wortmeldung die Dringlichkeitsentscheidung vom 22.02.2018 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von drei städtischen Baumhaseln an der Stöckmannstraße vor den Häusern 104 bis 110 im Zuge der altersbedingten Erneuerung der Fernwärmeleitungen durch die EVO AG.
Dringlichkeitsentscheidung
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Radtke und ein Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Glombitza, gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die Unterzeichner stimmen der nachstehenden Begründung zu.
Aufgrund der anstehenden altersbedingten Erneuerung der Fernwärmeleitungen in der Stöckmannstraße müssen die drei Baumhaseln, die unmittelbar auf die östliche Fernwärmeleitung und die Wasserleitung gepflanzt wurden, gefällt werden.
Die Ersatzpflanzungen wurden mit der EVO AG bereits besprochen. Im Bereich der zu erneuernden Leitungen sollen drei Pflanzbeete durch die EVO AG hergestellt werden. In diese sollen Kornelkirschen (Cornus mas) als Sträucher gepflanzt werden, um zukünftig Konflikte mit den Leitungen zu vermeiden. Zusätzlich sollen als Ersatz für die Baumhaseln südlich der Herrmann-Albertz-Straße im Bereich der Häuser 115 bis 117 neue Baumscheiben erstellt werden, in die drei Säulen-Ebereschen (Sorbus aucuparia „Fastigiata") gepflanzt werden.
