17.04.2018 - 5.5 Antrag der CDU-Fraktion gem. § 2 der Geschäftso...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Stv. Osmann begründet den Antrag der CDU-Fraktion. Er bittet die Verwaltung um Aussagen zum Unterstand der Einkaufswagen sowie über die von Anwohnern/innen privat angebrachten Halteverbotsschildern.

 

Herr Mollerus erklärt, dass auf dem Parkplatz zeitnah fehlende Halteverbotsschilder aufgestellt werden.

Zum Thema "Unterstand der Einkaufswagen" teilt er mit, dass derzeit Gespräche zwischen Verwaltung und dem Betreiber des Lebensmittelmarktes stattfinden. Das Ergebnis wird der Niederschrift beigefügt.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld den Kontakt zu dem Betreiber des EH-Marktes aufgenommen. Nach derzeitigem Kenntnisstand hält der Betreiber die überdachte Sammelstelle für Einkaufswagen auf dem Parkplatzareal für nicht nötig, da im unmittelbaren Eingangsbereich des Marktes genügend Einkaufswagen vorgehalten werden können. Der Unterstand für Einkaufswagen kann daher aus Sicht der Verwaltung aufgegeben werden. Dann böte sich auch keine Gelegenheit mehr für eine ungeordnete Müllablagerung direkt am Unterstand.

 

Herr Stv. Zimkeit weist darauf hin, dass vor der Eröffnung des Lebensmittelmarktes Parkraumprobleme befürchtet worden sind. Er stellt fest, dass es keine Engpässe auf dem dortigen Parkplatz gibt.

 

Herr Paßgang regt an, das notwendige Parkverbotsschild farblich auf dem Boden anzubringen.

 

Frau Beigeordnete Lauxen weist darauf hin, dass erst durch die Aufstellung des entsprechenden Verkehrsschildes die Zufahrt zum Grundstück rechtlich als Parkverbotszone korrekt gekennzeichnet ist.

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

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Beschluss

 

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