19.03.2018 - 11 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Ange...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Beratungsverlauf: Dieser TOP wird gemeinsam mit den TOP 11.1 beraten.

Die Abstimmungsergebnisse sind bei dem jeweiligen TOP dargestellt.

Stadtv. Real sieht die dringende Notwendigkeit, die Bedarfslücke von 178 KTE-Plätzen schnellstmöglich zu schließen. Lösungsansätze werden bestenfalls schon morgen benötigt, denn KTE-Plätze zur Verfügung stellen heißt zugleich, Bildungschancen zur Verfügung stellen.

Frau Stadtv. Willing-Spielmann weist darauf hin, dass es sich vorliegend nicht um ein plötzlich aufgetretenes Problem handelt. Der Bedarf ist größer ist als das Angebot. Da wurden nach ihrem Eindruck die Planungen temporär zu spät ausgelegt. Bei den Lösungen für ein ausreichendes KTE Angebot wünscht sie sich, dass eine deutliche Wahrung der Trägervielfalt greift.

OB Schranz lässt nun zuerst über die Verwaltungsvorlage und sodann über den Antrag der Koalition abstimmen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Beschlussfassung des Hauptausschusses vom 12.03.2018 (Drucksache B/16/3363-01):

 

1. Bzgl. der in der Anlage aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) - unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

2. Für die mit freien Trägern für das Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 zur Sicherstellung des Rechtsanspruches vereinbarte Bereitstellung zusätzlicher Plätze in KTE für Kinder von 1 Jahr bis zur Schulpflicht übernimmt die Stadt Oberhausen den Trägeranteil mit 110% der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen.

 

3. Für die plusKITA-Förderung gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a KiBiz die Fortsetzung des Beschlusses vom 02.07.2014 (Drucksache B/16/0075-01) sowie für die Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz die Fortsetzung des Beschlusses vom 24.02.2016 (Drucksache B/16/1532-01 in Verbindung mit Drucksache B/16/0075-01).

 

4.   Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018 beim Produkt 060101 -  Kinderbetreuung von 648.380 EUR wie folgt:

 

 

 

Sachkonto

Bezeichnung

Auftrag

Bezeichnung

Mehraufwand

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

310006010101

Betriebsführung

62.780,00 EUR

533128

Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen - Kinder in Tagespflege

310106010104

Kindertagespflege

565.600,00 EUR

533136

Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen - ambulante + flexible Hilfe

310106010104

Kindertagespflege

20.000,00 EUR

Gesamt:

 

 

 

648.380,00 EUR

 

 

Deckungsvorschlag

 

Mehrerträge beim Produkt 060101 - Kinderbetreuung:

 

Sachkonto 414200 „Zuwendung von Gemeinden und Gemeindeverbände“

Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“    40.000,00 EUR

Auftrag 310106010104 „Tagespflege“     45.230,00 EUR

 

Sachkonto 432105 „Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte“

Auftrag 310006010190 „Kindergärten“    173.250,00 EUR

 

Deckung in Höhe von 389.900,00 EUR durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4222&TOLFDNR=121881&selfaction=print