19.03.2018 - 19 Sachstandsbericht zum Medienentwicklungsplan de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Beratungsverlauf: Dieser TOP wird gemeinsam mit den TOP 19.1 und 19.2 beraten.

Die Abstimmungsergebnisse sind bei dem jeweiligen TOP dargestellt.

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Frau Stadtv. Oberste-Kleinbeck, Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Große Brömer, Stadtv. Zimkeit, Stadtv. Benter und Dez. Schmidt.

Frau Stadtv. Oberste-Kleinbeck erinnert an die Ankündigung dieses Antrags im FPA und SchA, denn für die Antragsteller liegt der Schwerpunkt in der Verwaltungsvorlage zu sehr bei der Infrastruktur. Ein weiterer Aspekt ist, dass Bildung mit Unterstützung von digitalen Medien nicht erst an weiterführenden Schulen, sondern bereits in Grundschulen stattfinden sollte. Dabei soll den Kinder geholfen werden, deren Eltern sich in unterstützenswerten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden.

Frau Stadtv. Stehr kann nicht nachvollziehen, wozu die Vorgabe dienen soll, die 1,2 Mio. € für Präsentationstechnik und die Ausstattung mit Endgeräten aufzuteilen, es sei denn, man misstraue der Verwaltung. Die Schaffung eines W-LAN Ausbaus nicht nur für die weiterführenden, sondern alle Schulen mit einem Budget in Höhe von 1,7 Mio. € hält sie für besonders ehrgeizig. Es geht um 48 Schulen. Da wäre es schade, wenn die Leitungen nur bis zur Hälfte des Weges reichen. Deshalb schlägt sie vor, mit dem

W-LAN Ausbau zunächst bei den weiterführenden Schulen zu beginnen und erst mit den Grundschulen fortzufahren, sobald das Land und der Bund weitere Fördermittel zum Zwecke der Digitalisierung zur Verfügung stellen werden. Sie geht davon aus, dass einer Bewilligung weiterer Fördermittel nichts im Wege stehen wird. Was die Beschaffung der Tablets angeht, sieht sie nicht das Ziel darin, alle Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten auszustatten.

Stadtv. Große Brömer hat nicht vertieft geprüft, ob die der Drucksache als Anlage beigefügte Bedarfsliste mit den Schulen inhaltlich abgestimmt oder zur Kenntnis gegeben worden ist, denn die Liste zeigt eklatante Unterschiede bei den Bedarfen vergleichbarer Schulformen auf. Mindestens an dieser Stelle ist eine kritische Überprüfung des Medienentwicklungsplans angezeigt.

Was die Anschaffung von Tablets anbelangt, hält er es nicht für den richtigen Weg, mit der Anschaffung dieser bis zur Mitte des Jahres 2019 zu warten. Die Grundschulen dabei einzubinden, ist für ihn ein wichtiges Ziel, denn mit digitaler Bildung sollte bei den Kleinen anfangen werden. Da gilt es, keine Zeit mehr zu verlieren. Was den Vorschlag der Verwaltung zum W-LAN Ausbau anbelangt, handelt es sich nach seinem Eindruck um eine Luxusvariante. Zu prüfen wäre, ob nicht auch eine preiswertere mobile W-LAN Lösung in Frage kommen könnten. Die Priorität sollte bei einer schnellen W-LAN Verbindung liegen. Wenn nicht intelligenter mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgegangen wird, verbleibt kein Geld mehr für die Geräte.

Dez. Schmidt teilt mit, dass die Verwaltung in den schulformbezogenen Arbeitsgruppen versucht hat, die verschiedenen Wege, die möglich sind, aufzuzeigen. Die Anlage 1 stammt aus dem letzten Sommer und spiegelt den damaligen Stand wieder. Im Nachgang gab es weitere Veranstaltungen mit Vertretern der Schulen, in denen die unterschiedlichen denkbaren Geräte vorgestellt wurden. Dabei ergab sich aus dem Blickwinkel der Schulen der Wunsch, die Smartboards durch interaktive Bildschirme zu ersetzten. Die Schulvertreter haben auf ihre unterschiedlichen Konzepte hingewiesen. Die Verwaltung hat die Wünsche der Schulleitung hinsichtlich der verschiedenen Ausgestaltungen aufgenommen und dabei durchaus bemerkt, dass die Hinweise aus vergleichbaren Schulformen sehr unterschiedlich waren.

OB Schranz lässt nunmehr zuerst über den Änderungsantrag der Koalition abstimmen. Die Abstimmung erfolgt abschnittsweise zunächst über die Textziffern I und II. Bevor OB Schranz über die Textziffer III des Koalitionsantrages abstimmen lässt, kommt es zur Beschlussfassung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Textziffer III.  Die Verwaltungsvorlage ist unter Berücksichtigung der gefassten Beschlüsse zu ändern.

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Anlagen zur Vorlage

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