19.03.2018 - 12 Einrichtung von zwei Planstellen im Bereich 5-3...

Beschluss:
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Beratung

 

 

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von zwei Planstellen innerhalb des Bereichs 5-3/Baugenehmigung und Bauordnung wie folgt:

 

1 Planstelle Dipl.-Ing. (EG 10 TVöD vorbeh. BWK),

1 Planstelle Techniker/in bzw. Meister/in (EG 9b TVöD vorbeh. BWK).

 

Die Kompensation gestaltet sich wie folgt:

 

 0,5 Planstelle Fachbereich 5-3-10/Bautechnik (A 12 LBesG)

 0,5 Planstelle Fachbereich 5-3-10/Bautechnik (EG 5 TVöD)

 Herabbewertung einer 0,5 Planstelle von A 12 nach A 10 LBesG

 Mehreinnahmen Verwaltungsgebühren"

 

 

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