19.03.2018 - 25.2 Bebauungsplan Nr. 699 - Emmericher Straße / Wes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 25.2
- Sitzung:
-
29. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 19.03.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Stadt. Nowak weist darauf hin, dass vorgesehen war, alle verwertbaren Einwände der BürgerInnen in die Planungen einfließen zu lassen. Das ist anhand der vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich. Bedauerlicherweise werden zwar Einwände sämtlicher Unternehmen erwähnt, nicht aber die der Bürgerinnen und Bürger. Insgesamt signalisiert er Ablehnung zu dem B-Plan, da er ihm zu undeutlich ist.
Stadtv. Real zeigt auf, dass der B-Plan die rechtliche Grundlage dafür ist, dass der Ausbau der L 4 stattfinden kann. Daher wären die Ausführungen von Stadtv. Nowak unter TOP 24/ Ausbaus der L 4 angebracht gewesen, weil es da um die konkrete Planung geht. Dazu gab es eine öffentliche Bürgeranhörung. Die Vorlage beschreibt dezidiert, wie mit den Bürgervorschlägen umgegangen worden ist. Insofern kann er die Kritik an dieser Stelle nicht nachvollziehen.
Frau Beig. Lauxen teilt mit, dass es zum Ausbau und der Planung der Straße eine intensive Bürgerbeteiligung gab. Daraufhin wurden Vorschläge wie z. B die Abmessung der Parkplätze aufgegriffen. Ebenso gab es Vorschläge, denen man nicht nachkommen konnte. Das Protokoll über die Bürgerbeteiligungen wird sie nachreichen.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung des Stadtv. Nowak folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt beschließt das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 699 zu verkleinern (siehe Punkt I.).
Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).
1. Der Rat der Stadt erklärt sich mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 699 vom 06.02.2018 einverstanden und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründung (einschließlich Umweltbericht).
Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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8,6 MB
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5
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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8,6 MB
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