08.03.2018 - 7.2 Unterschutzstellung des GHH-Gästehauses an der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Sterkrade
- Datum:
- Do., 08.03.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- abgelehnt
Beratung
In seiner Antragsbegründung weist Herr Nowak auch auf den mehrfachen Gebäudeumbau hin. Daher ist das Gebäude aus Sicht von Herrn Nowak nicht wegen der Bebauung ein Denkmal, sondern u.a. auch wegen der vielen berühmten internationalen Gäste ein kulturelles Denkmal.
Frau Beigeordnete Lauxen teilt mit, dass die Untere Denkmalbehörde der Stadt Oberhausen zusammen mit der Landesdenkmalbehörde nach eingehender Untersuchung festgestellt hat, dass das Gebäude aufgrund seiner vielen Umbauten nicht denkmalgeschützt ist. Aber der Erhalt von zwei erhaltenswerten Innenräumen wird geprüft. Insgesamt gibt es für dieses spannende Gebäude viele Ideen. Ein wichtiges Thema bleibt auch der Brandschutz des Gebäudes.
Auf die Frage von Herrn Bezirksbürgermeister Real teilt Herr Nowak mit, dass er seinen Antrag nicht zurückzieht, weil das Gebäude für ihn denkmalwürdig ist.
Die Bezirksvertretung Sterkrade lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen von Herrn Nowak von der Fraktion "Offen für Bürger" und Herrn Carstensen von der Linken.Liste ab.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Sterkrade bittet die Verwaltung zu prüfen, ob sie das Gästehaus der Gutehoffnungshütte an der Steinbrinkstraße in Sterkrade gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW unter Schutz stellen und in die Denkmalliste der Stadt Oberhausen bzw. des Landes Nordrhein-Westfalen eintragen lassen kann.
