07.03.2018 - 3.2 Förderung von Spielplatzaktivitäten 2018

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Willing-Spielmann spricht den beiden Akteuren Dank für die geleistete Arbeit und die Berichterstattung über die Aktionen des vergangenen Jahres aus. Für die geplanten Projekte in diesem Jahr wünscht sie viel Erfolg.

 

Sodann fasst der Jugendhilfeausschuss einstimmig den Beschluss:

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Beschluss

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Mittel zur Förderung von Spielplatzaktivitäten wie folgt an die Träger auszuzahlen:

 

Ruhrwerkstatt e. V.    4.940,00 EUR

SJD „Die Falken"   5.210,00 EUR

 

     10.150,00 EUR

 

 

Beim Produkt 060503 Jugendarbeit / Jugendschutz, Auftrag 310006050300, Jugendarbeit / Jugendschutz, Kostenart 531 830, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, hier Kinderbüro, sind im Haushaltsplan 2018 Mittel in Höhe von 246.480,00 EUR veranschlagt.

 

Hiervon sind 10.130,00 EUR für die Spielplatzaktivitäten vorgesehen.

 

Die Auszahlung erfolgt unter der Auflage, dass die vom Jugendhilfeausschuss vom 05.05.1993 beschlossenen Richtlinien für die Inanspruchnahme von Mitteln für Aktivitäten auf den Kinderspielplätzen eingehalten werden.

 

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Anlagen zur Vorlage