07.03.2018 - 5.6 Notwendigkeit der Verkehrsberuhigung in der Bla...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Beratung

Nach kurzer Ergänzung des Antrags durch Herrn Stenkamp erklärt Frau Beigeordnete Lauxen, dass ein Anwohner; Herr Kahl,  der Blattstraße  sich an die Bezirksregierung Düsseldorf bezüglich des Problems gewandt hat.

Die Verwaltung ist an Herrn Kahl herangetreten und hat daraus resultierend, in Absprache mit der Polizei, verkehrsrechtliche Maßnahmen durchgeführt. Durch die Polizei konnten die von Herrn Kahl gemachten Aussagen nicht bestätigt werden. Es wurden keine Verstöße in diesem Bereich festgestellt.

 

Ergänzend erläutert Herr Beigeordneter Motschull, auf Einwand von Herrn Stenkamp, die getroffenen verkehrsrechtlichen Maßnahmen.

Im Bereich der Blattstraße sind somit und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es eine Tempo 30 Zone gibt und zu dem ein Teil der Blattstraße als Spielstraße ausgebaut ist, alle verkehrsrechtlichen Ressourcen ausgeschöpft.

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen nimmt die mdl. Ausführungen zur Kenntnis.