07.03.2018 - 5.7 Sanierung des Lyzeums an der Elsa-Brändström-St...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Nach kurzer Erläuterung des Antrags durch Herrn Buschmann, fragt Herr Bruckhoff nach, ob der Denkmalschutz an dem Gebäude entsprechende Berücksichtigung findet.

 

Herr Beigeordneter Motschull erklärt kurz die zeitliche Abfolge seit Erteilung der Baugenehmigung und dass trotz Erteilung einer Baugenehmigung nicht immer sofort mit den Baumaßnahmen begonnen wird.

Am 06.03.2018 waren Mitarbeiter/innen der Bauordnung auf der Baustelle und konnten sich davon überzeugen, dass an verschiedenen Gewerken gearbeitet wird und ein sichtbarer Baufortschritt zu erkennen ist.

 

Ergänzend hierzu teilt Frau Beigeordnete Lauxen mit, dass auf Grund der Affinität des Bauherren respektive des Architekten für den Denkmalschutz, dieser auch absolut eingehalten wird.

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen nimmt die mdl. Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

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