31.01.2018 - 3.1 Anerkennung (gemäß § 75 SGB VIII) der Türkische...

Beschluss:
vertagt
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Beratung

Zunächst begrüßt Kerr Krey die Herren Sennocak und Dr. Holzmeyer als Vertreter der Türkischen Gemeinde e. V.

 

Sodann verweist er auf eine Stellungnahme des Herrn Dr. Försterling, die als E-Mail zugegangen ist, sowie eine hierzu ergangene Stellungnahme des Bereiches 4-6/Recht. Da eine inhaltliche Diskussion über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe im Jugendhilfeausschuss zu führen ist, wurde der Tagesordnungspunkt nicht von der Tagesordnung genommen.

 

Zunächst stellt Herr Detmers ausführlich das standardisierte Verfahren der Prüfung eines Antrags auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe vor und verweist insoweit auf § 75 SGB VIII. Auch habe eine Vorstellung in der AG 78 Jugendarbeit stattgefunden, die den Antrag unterstützt.

 

Herr Sennocak berichtet im Anschluss über die Arbeit des Vereins und verweist auf zahlreiche Publikationen, die vom Verein erstellt wurden.

 

Frau Walther teilt mit, dass sie bei der Recherche über die Arbeit des Türkischen Vereins e. V. auf dessen Homepage auf Fotos gestoßen ist, die Mitglieder des Vereins bei einer Aktion zur Leugnung des Völkermords an Armeniern zeigt.

 

Hieran schließt sich eine intensive Diskussion im Jugendhilfeausschuss an, an der mehrere Mitglieder teilnehmen. In der Diskussion werden drei Ebenen behandelt:

eine rechtliche Ebene (Satzung), eine fachliche Ebene und eine politische Ebene.

 

Hinsichtlich der fachlichen Ebene wird dem Verein von verschiedenen Teilnehmern der Diskussion eine gute inhaltliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen attestiert.

 

Auf politischer Ebene erfolgt eine intensive Auseinandersetzung hinsichtlich der Aussage von Herrn Sennocak, der Verein sei politisch neutral, und der Bilder im Zusammenhang mit der Armenien-Resolution, die durchaus ein politisches Statement ausdrücken.

 

Um Zeit für eine weitere inhaltliche Auseinandersetzung und weiterer Gespräche mit Vertretern des Türkischen Vereins e. V. zu schaffen, wird die Beschlussfassung einvernehmlich ausgesetzt. Eine Entscheidung soll in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses gefasst werden.

 

Es wird die Empfehlung ausgesprochen, dass der Verein eine Klarstellung der Satzung vornimmt und die Fotos von der Homepage entfernt.

 

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Anlagen zur Vorlage