19.02.2018 - 20 Gute Schule 2020hier: Mittelbereitstellung zur...

Beschluss:
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss;

 

2. für das Haushaltsjahr 2018 die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für konsumtive Leistungen zur Fortführung der beschlossenen Maßnahmen Toilettensanierung, Turnhallensanierung, Dachsanierung am Hans-Böckler-Berufskolleg und Verschönerungsarbeiten im Rahmen des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

Betrag in EUR

310003010920

GS 2020: Verschönerungsarbeiten

521112

GS 2020: Aufwendungen für Schulbausanierung

1.550.000,00

310003010921

GS 2020: WC-Sanierungen

521112

GS 2020: Aufwendungen für Schulbausanierung

1.640.000,00

310003010922

GS 2020: Turnhallen in Schulen

521112

GS 2020: Aufwendungen für Schulbausanierung

443.900,00

310003010923

GS 2020: Hans-Böckler-Berufskolleg

521112

GS 2020: Aufwendungen für Schulbausanierung

625.000,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 4.258.900 EUR (nur Finanzplan)

 

 

Mehrerträge in Höhe von 4.258.900 EUR wie folgt:

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

Betrag in EUR

310003010920

GS 2020: Verschönerungsarbeiten

423900

Schuldendienst- hilfen

1.550.000,00

310003010921

GS 2020: WC-Sanierungen

423900

Schuldendienst- hilfen

1.640.000,00

310003010922

GS 2020: Turnhallen in Schulen

423900

Schuldendienst- hilfen

443.900,00

310003010923

GS 2020: Hans-Böckler-Berufskolleg

423900

Schuldendienst- hilfen

625.000,00

 

Durch die ordnungsgemäße Bildung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) im Haushaltsjahr 2017 und die nun im Haushaltsjahr 2018 vorgenommene Inanspruchnahme dieser zuvor gebildeten PRAP ergeben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2018."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4207&TOLFDNR=120679&selfaction=print