19.02.2018 - 27.2 Bebauungsplan Nr. 642 - Weierstraße / Waldteich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 27.2
- Sitzung:
-
28. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 19.02.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz
- Bearbeitung:
- Gertrud Hahne
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Stadtv. Mellis zeigt sein Unverständnis darüber, dass im Planungsausschuss im Anschluss an eine mehr als halbstündige Vorstellung eines Fachmannes aus einem Dortmunder Planungsbüro der anwesende Vertreter der Bürgerliste Beratungsbedarf angemeldet hat, ohne nur eine Nachfrage gestellt zu haben. Er hält es nicht für den richtigen Weg, dass auf diese Weise die Ausschüsse ausgegrenzt werden. Er signalisiert Zustimmung, wird jedoch den weiteren Verfahrensverlauf beobachten.
Stadtv. Karschti macht deutlich, dass immerhin ein wichtiges Gewerbegebiet planerisch entwickelt wird und dabei die Schaffung von mehr als 1.000 Arbeitsplätzen versprochen worden ist ohne das ein schriftlicher Nachweis vorliegt. Nach seiner Auffassung darf nicht der gleiche Fehler gemacht werden, wie bei der Vermarktung des Stahlwerkgeländes.
Stadtv. Runkler ist erstaunt über den vorgebrachten Vergleich mit dem Stahlwerksgelände. Schließlich hat hier nicht nur ein renommierter Investor seine Pläne vorgelegt, mit den Planungsvorhaben von Edeka Rhein-Ruhr trifft man zudem auf eine Nutzung des Geländes, welche die Stadt nach vorne bringt.
OB Schranz kann ebenfalls die Anmerkungen nicht nachvollziehen, der Investor Edeka halte möglicherweise seine Zusage nicht. Die Zusammenarbeit ist außerordentlich verlässlich. Was den zeitlichen Rahmen anbelangt, so hat es seit der Berichterstattung im Jahr 2016 über den zusätzlichen Bau einer Straße und die vorgesehen Planungen genügend Zeit gegeben, sich mit den Vorhaben auseinanderzusetzen. Es geht hier um Investitionen in den Standort Oberhausen, die dringend benötigt werden. Die geplante neue Straße wird zu einer Entlastung der umliegenden Straßen und damit verbunden auch in den überwiegenden Teilen zu einer Verbesserung der Wohnsituation der AnwohnerInnen beitragen, insbesondere was den Verkehr auf der Weißensteinstraße angeht.
Stadtv. Große Brömer hat eine Frage zu einem Randaspekt, der in der Vorlage enthalten ist. Die Verwaltung wurde Ende des Jahres 2017 beauftragt, ein Konzept zur Flüchtlingsunterbringung vorzulegen. Im Ältestenrat wurden erste Vorschläge vorgestellt. Jetzt ergeben sich durch das Ausweisen der Fläche des Flüchtlingswohnheims an der Weierstraße als mittelfristig vorgesehene Gewerbefläche Hinweise, es könnten bereits Fakten geschaffen worden sein. Das kann perspektivisch gesehen durchaus so sein. Er glaubt allerdings, die ursprüngliche Beauftragung der Verwaltung, was mit den Flüchtlingsstandorten weiter passieren soll ist noch nicht so weit fortgeschritten, dass feststeht, das Flüchtlingswohnheim an der Weierstraße könne problemlos aufgegeben werden. Deshalb bittet er die Verwaltung darum, möglichst schnell konkrete Vorschläge für die Flüchtlingsunterbringung vorgestellt zu bekommen.
OB Schranz merkt an, dass die Verwaltung dem Auftrag selbstverständlich nachkommen wird. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen weist er darauf hin, dass hier zwei Sachverhalte zusammen kommen, die zunächst einmal nichts miteinander zu tun haben. Das eine ist die Antwort auf die Frage, wie mit der Unterbringung von Flüchtlingen in Oberhausen weitergehen soll. In der Tat ist es unabhängig von den Planungen auf dem Waldteichgelände Ziel der Verwaltung, sich von dem Standort Weierstraße zu trennen, denn er ist mit den geringsten Standards versehen und zudem mit Abstand der teuerste. Das zweite ist, dass unabhängig davon bei einer Aufgabe des Standortes stadtplanerisch die Chance bestehen würde darüber nachzudenken, wie die gesamte Fläche möglichst in einem Zuge entwickelt werden könnte.
Frau Beig. Münich berichtet, dass die Vorlage zum Standortkonzept nur noch der verwaltungsinternen Abstimmung bedarf.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und bei Enthaltung der Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:
"1. Der Rat der Stadt beschließt das Verfahrensgebiet zu ändern (siehe Punkt II. der Begründung).
Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).
2. Der Rat der Stadt erklärt sich in Kenntnis der Ergebnisse der Bürgerbeteiligungen sowie der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 642 - Weierstraße / Waldteichstraße - vom 18.01.2018 einverstanden und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründung (einschl. Umweltbericht).
Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634)."
Anlagen zur Vorlage
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