07.11.2017 - 2.1 Haushaltssanierungsplan 2018 ff.

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

1.den Haushaltssanierungsplan 2018 ff. auf der Grundlage der in der Maßnahmenliste (gem. Anlage 1) fortgeschriebenen Einzelmaßnahmen (Fortschreibung des Haus­haltssanierungsplans 2017 ff.);

 

2.die Reduzierung der Unterbringungskosten durch die verstärkte Integration von Flüchtlingen ab 2019 um 10 % (neue Maßnahme Nr. 306);

 

3.die Erhöhung der Grundsteuer B (Maßnahme Nr. 153) ab 2019 um 35 %-Punkte und beauftragt die Verwaltung, im Laufe des Jahrs 2018 nach alternativen Kompensationsmöglichkeiten zu suchen, um die Hebesatzerhöhung zu vermeiden;

 

4.die konditionelle Eventualmaßnahme Nr. 153 B (Erhöhung der Grundsteuer B in 2019 um weitere 60 %-Punkte) für den Fall, dass die erwartete Entlastung durch Bundesmittel bei den Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge im SGB II ausbleibt.

 

 

Ferner nimmt der Rat der Stadt das beigefügte Personal- und Organisationskonzept (POK; Anlage 3) als Ergänzungspapier zum Haushaltssanierungsplan nach § 6 Stärkungspaktgesetz NRW zur Kenntnis.

 

 

Beschlüsse, die Maßnahmen betreffen, die nach den Bestimmungen des Landespersonalvertre­tungsgesetzes / des Landesgleichstellungsgesetzes beteiligungspflichtig sind oder in ihren Konse­quenzen werden könnten, stehen unter entsprechendem Vorbehalt.

 

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Beratung

Die Vorlage wird ohne Votum vorberaten.

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Beschluss

 

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