09.02.2017 - 4 Fernwärmeschiene Rhein Ruhr - Planfeststellungs...

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Beratung

                       Herr Fahnenbruch (Büro Drecker) erläutert zu Beginn den Stand des Planfeststellungsverfahrens. Nachdem der Antrag am 06.09.2016 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht wurde, erfolgte am 17.11.2016 die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Offenlegung des Planfeststellungsantrages ist ab März 2017 vorgesehen, die Erörterungstermine sollen im Mai/Juni 2017 stattfinden.

 

                       Im weiteren Verlauf erläutert Herr Fahnenbruch die Ergebnisse der umweltfachlichen Gutachten (Umweltverträglichkeitsstudie AVZ und Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP). Aus den temporären bauzeitlichen Eingriffen ergeben sich lt. AVZ Auswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt. Beim Orts- und Landschaftsbild sind die Freileitung und die technischen Bauwerke auswirkungsrelevant. Nach Umsetzung der Verminderungs-, Vermeidungs-, Wiederherstellungs-, Gestaltungs- und Kompensationsmaßnahmen ergeben sich keine schwerwiegenden umwelterheblichen Auswirkungen, die zu einer Umweltunverträglichkeit des Vorhabens führen.

 

                       Aus dem LBP ergibt sich im Wesentlichen durch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ein Defizit im Abschnitt Oberhausen in Höhe von 51.118 Ökologische Werteinheiten (ÖWE). Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen ergeben sich für die Bauphase (Bauzeitenregelungen und Monitoring). Für Fledermäuse müssen Ersatzquartiere geschaffen werden, Nisthilfen für Vögel sind vorgesehen (CEF-Maßnahmen). Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen sollen auf Flächen an der Burg Vondern (Anlage einer Obstwiese und extensive Weide) und im Grafenbusch (Waldbaumaßnahmen) erfolgen. Abschließend stellt Herr Fahnenbruch anhand von Maßnahmenkarten die einzelnen Bauabschnitte vor.

 

                       In der nachfolgenden Diskussionsrunde bitten Frau Schiemanowski und Herr Tomec um nähere Auskünfte zu den Kompensationsmaßnahmen. Herr Fahnenbruch erläutert, dass keine umfangreichen Gehölzpflanzungen, sondern eher gestalterische Maßnahmen geplant seien und hierzu eine Abstimmung mit der Biologischen Station erfolgen soll. Eine langfristige Pflege und Entwicklung der Kompensation wird gewährleistet. Frau Hingmann sieht die Steglösung im Bereich der Kleinen Emscher kritisch und fragt nach, wo Baumfällungen notwendig sind und ob das „Böllhoffgelände“ weiterhin als Kompensationsfläche verbleibt. Nach Angaben von Herrn Fahnenbruch ist lediglich ein ca. 100 m langer Steg vorgesehen, der wegen der geplanten Übergänge keine Barriere darstellt. Gehölze, überwiegend Birkenaufwuchs, werden im Bereich der Baufelder entnommen. Frau Schmücker ergänzt, dass auch das „Böllhoffgelände“ weiterhin als Kompensationsfläche vorgesehen ist  und dort nicht nur Wald, sondern auch Offenlandflächen entstehen werden. Herr Filarsky bemängelt die geringen Kompensationsmaßnahmen.

 

                       Auf Fragen nach den Wartungswegen im Bereich der Brahmkampstraße berichtet Herr Mohrmann (STEAG), dass die Wartung teilweise über bereits vorhandene öffentliche Straßen und Wege erfolgen wird. Für unterirdische Inspektionsgänge verbleiben der jetzige Einstieg und die vorhandenen Lüftungsfenster.

 

                       Herr Bahne dankt im Namen des Beirates für die umfangreichen Ausführungen.  

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3853&TOLFDNR=111836&selfaction=print