09.02.2017 - 5 Naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 BNat...

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Beratung

                       Herr Dreschmann stellt den Befreiungsantrag vor. Da eine Gabionenwand am Handbach zunächst zurückgebaut und anschließend erneuert werden soll, muss der Fuß- und Radweg temporär umgeleitet werden. Während der Bauphase soll ein ca. 50 m langer Verbindungsweg mit einer wassergebundenen Wegefläche neu errichtet werden. Alle baulichen Anlagen, Umleitungsschilder und Beleuchtungseinrichtungen werden nach Beendigung der Arbeiten wieder zurückgebaut. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich Ende Oktober 2017 abgeschlossen sein.

 

                       Frau Schiemanowski weist auf die jüngsten Pressemitteilungen zum Thema „Gabionenwand am Handbach“ hin und fragt nach, warum und in welchem Zeitrahmen die Maßnahme umgesetzt werden soll. Herr Werntgen-Orman erläutert, dass es sich hier um ein Förderprojekt der Emschergenossenschaft handelt. Nach starken Regenfällen ist die steile Uferböschung eingebrochen und die zuvor errichtete Gabionenwand teilweise umgestürzt. Die Neue Wand soll nun standsicher errichtet werden. Alternative Möglichkeiten, z. B. die Errichtung einer Betonwand, werden nicht favorisiert, da durch derartige Baumaßnahmen die natürlichen Eigenschaften des Baches verloren gehen würden. Die Umsetzung der Maßnahme soll zwischen der 16. und 42. Kalenderwoche erfolgen. Frau Hingmann bittet vor Beginn der Bauarbeiten um Prüfung, ob in diesem Bereich des Handbaches Habicht- und Eisvogelpopulationen vorkommen und diese entsprechend zu schützen. Herr Dreschmann sagt eine Prüfung zu und wird die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Oberhausen entsprechend informieren.

 

Der Naturschutzbeirat stimmt der beabsichtigten Befreiung für die Umleitung eines Rad- und Fußweges am Handbach mit 10 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3853&TOLFDNR=111834&selfaction=print