15.03.2017 - 4.2 Lärmaktionsplan Oberhausen - Stufe 2Änderung de...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Beratung

Frau Beigeordnete Lauxen verweist zunächst auf den Ratsbeschluss zum Lärmaktionsplan und den durch die CDU-Fraktion gestellten Änderungsantrag. Die beabsichtigte Änderung ist in der geplanten Form nicht durchführbar, da der Lärmaktionsplan einer festgeschriebenen Systematik unterliegt.

Die Verwaltung wird parallel zum Lärmaktionsplan, die in der Vorlage genannten Maßnahmen bearbeiten.

 

Danach vollzieht die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die Anhörung.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3803&TOLFDNR=112381&selfaction=print