15.03.2017 - 3.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nachfragen von Frau Walther und Herrn Karschti beantwortet Herr Mühlenstädt zum einen, dass für die geplanten Ersatzpflanzungen die Standorte noch abgesprochen werden müssen und zum anderen, dass die Notwendigkeit der Dringlichkeitsentscheidung, auf Grund der Kurzfristigkeit der Antragstellung, gegeben war. Eine Einbringung als Vorlage bereits in die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen war zeitlich nicht zu realisieren.

 

Herr Hoff bittet darum, soweit möglich, die Mitglieder der Baumkommission über derartig geplante Maßnahmen, per Email im Umlaufverfahren zu informieren. Die Fachverwaltung sichert dieses zu.

 

Danach trifft die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen den nachfolgenden Beschluss:

 

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt einstimmig die Dringlichkeitsentscheidung vom 01.02.2017gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von fünf städtischen Bäumen auf dem Gelände der zum Abbruch vorgesehenen St.-Martin-Schule und dem an der Stelle geplanten Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Friedenstr. 36, Gemarkung Oberhausen, Flur 35, Flurstück 379.

 

 

Dringlichkeitsentscheidung:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Radtke und das Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Glombitza gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Aufgrund des anstehenden Abbruchs der St.-Martin-Schule und dem darauf folgenden Baubeginn der Kindertageseinrichtung müssen insgesamt fünf Bäume, von denen vier den Bestimmungen der Baumschutzsatzung unterliegen, gefällt werden. Dabei handelt es sich um drei Platanen mit einem Stammumfang von 250, 290 und 300 cm und einen Ahornbaum mit einem Stammumfang von 160 cm. Der vorhandene Ginkgo fällt mit einem Stammumfang von 70 cm nicht unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung.

 

Die Ersatzpflanzungen werden in Absprache mit dem Fachbereich Ökologische Planung/ Grünplanung durchgeführt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage