18.12.2017 - 6 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt- mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt genehmigt folgende vom Hauptausschuss am 11.12.2017 gemäß § 60 (1) Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

1.   Die Stadt Oberhausen beteiligt sich nicht an der geplanten Kapitalerhöhung bei der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG.

2.   Der Änderung des § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG wird zugestimmt.

3.   Der Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG wird angewiesen, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen."