18.12.2017 - 22.2 Sachbericht zum Sachstand der FördermaßnahmeKom...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Stadtv. Kösling widmet sich dem Bereich Sport. Er zeigt an einigen Beispielen auf, dass diese vom Rat im November 2016 im Rahmen des KInvFöG beschlossenen Maßnahmen eigentliche im Jahr 2017 umgesetzt werden sollten. Bis heute ist an dieser Stelle nichts passiert. Die  Gründe lagen in Problemen mit der Ausschreibung und rechtlichen Begutachtung. Erst Ende des Jahres 2017 wurde im Sportausschuss von der Verwaltung berichtet, die Probleme seien nun ausgeräumt, denn der Projektmanagementvertrag sei ausgehandelt. Ihm fällt es schwer, das zu glauben. Er appelliert daher an die Verwaltung, die Maßnahmen, die bereits Ende 2016 beschlossen wurden, nun auch zügig umzusetzen.

OB Schranz macht deutlich, dass mit den soeben gemachten Ausführungen auf ein großes Ärgernis aufmerksam gemacht worden ist, nämlich den Projektmanagementvertrag. Der Rechtsbereich hat gemeinsam mit einer externen, auf das Vergaberecht spezialisierten Anwaltskanzlei festgestellt, dass nicht ausgeschlossen sei, dass die sich aus dem Projektmanagementvertrag ergebenden Vergabeverfahren mit vergabe- und damit förderrechtlichen Risiken behaftet sein könnten. Er hätte es sich durchaus gewünscht, dass dieses Verfahren zügiger abgewickelt worden wäre. Deshalb zeigt er sich umso erfreuter, dass es nun weiter gehen wird, denn der Rat hat unter TOP 11 den neuen Projektmanagementvertrag beschlossen.

Dez. Schmidt erläutert im Einzelnen noch einmal, weshalb die von Stadtv. Kösling benannten Maßnahmen an den benannten Sportanlagen bisher nicht ausgeführt werden konnten. Er geht davon aus, dass die Schwierigkeiten hinsichtlich der Förderfähigkeit mit der Bezirksregierung kurzfristig ausgeräumt werden können und mit den Maßnahmen begonnen werden kann.

Stadtv. Große Brömer nimmt Bezug auf den Schulbereich und wundert sich darüber, dass in der tabellarischen Auflistung Maßnahmen aufgelistet werden, die nach seiner Auffassung in der Ratssitzung im Juli 2017 berechtigterweise zurückgestellt worden sind. Das würde ihn nicht weiter irritieren, wenn dort nicht stehen würde, dass es noch Klärungsbedarf mit der OGM gäbe. Den sieht er an dieser Stelle überhaupt nicht. Für ihn handelt es sich eher um die Nichtberücksichtigung der in einem bereits beschlossenen Ratsantrag formulierten Absicht, die Verwaltung möge für die weiteren Baumaßnahmen die Bildungsplankriterien und Sozialdaten zugrunde legen. Nur mit diesen Informationen kann der Rat beurteilen, wo tatsächlich Baumaßnahmen notwendig sind.

OB Schranz teilt mit, dass sich die Abarbeitung der Baumaßnahmen in den Schulen ein Stück weit widerstreitend gestaltet. Es gibt Maßnahmen, die der Rat beschlossen hat und zu Recht erwartet, dass Verwaltung, OGM und die beauftragten Unternehmen die Maßnahmen auch umsetzten werden. Auf der anderen Seite wurde vorgetragen, dass der Rat beschlossen hat, man müsse sich an einigen Stellen noch weitere Kriterien überlegen, um zu einer Entscheidung zu kommen. Um dem allgemeinen Interesse entgegenzukommen, auch hier die Fördermittel zügig verbauen zu können, gab es die verwaltungsinterne Vereinbarung, zusätzlich zu den Beratungen im Rat und den Ausschüssen noch ein Treffen mit den schulpolitischen Sprechern zu arrangieren und in einen Dialog zwischen Politik und Verwaltung zu gehen. Davon unberührt bleibt die noch notwendige Abarbeitung bestimmter Aufträge, insbesondere was den Sozialindex angeht.

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Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage