18.12.2017 - 10 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt- mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss.

 

 

2. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Umsetzung und Durchführung der in der Anlage genannten Maßnahmen im Jahr 2018 als zweite Tranche im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.06.2015 (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

 

 

3. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für investive Leistungen der Maßnahmen 2 und 3 der Anlage wie folgt:

 

3.1)

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

310003010600101

KIF Gesamtschule Osterfeld

785100

AiB Hochbau-maßnahme

288.000,00

310003010600101

KIF Gesamtschule Osterfeld

785120

AiB Ing. Leist. Hochbau OGM

32.000,00

 

Deckungsvorschlag

Mehreinzahlung in Höhe von 259.200,00 EUR bei Finanzposition 681103 (Investitionszuweisungen vom Bund - KIF) sowie Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 60.800,00 EUR. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2018 wird beachtet.

 

3.2)

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

870001130102060

KIF Rathaus Oberhausen

785100

AiB Hochbau-maßnahme

63.000,00

870001130102060

KIF Rathaus Oberhausen

785120

AiB Ing. Leist. Hochbau OGM

7.000,00

 

Deckungsvorschlag

Mehreinzahlung in Höhe von 56.700,00 EUR bei Finanzposition 681103 (Investitionszuweisungen vom Bund - KIF) sowie Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 13.300,00 EUR. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2018 wird beachtet.

 

3.3)

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

870001130102070

KIF Bert-Brecht-Haus

785100

AiB Hochbau-maßnahme

544.500,00

870001130102070

KIF Bert-Brecht-Haus

785120

AiB Ing. Leist. Hochbau OGM

60.500,00

 

Deckungsvorschlag

 

Mehreinzahlung in Höhe von 490.050,00 EUR bei Finanzposition 681103 (Investitionszuweisungen vom Bund - KIF) sowie Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 114.950,00 EUR. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2018 wird beachtet.

 

 

4. TC Sterkrade 1869 e. V., Turnerweg 3, 46145 Oberhausen

 

Der Umsetzungsbeschluss Nr. 4 vom 03.07.2017 der Drucksache B/16/2667-01 „Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW); hier: Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen“ wird zur energetischen Sanierung des Turnhallengebäudes Turnerweg 3 um 75.000,00 EUR auf 150.000,00 EUR, hiervon Eigenanteil von insgesamt 13.640,00 EUR, erhöht.

 

 

5. TC Sterkrade 1869 e. V., Turnerweg 3, 46145 Oberhausen

 

Der Umsetzungsbeschluss Nr. 3 vom 03.07.2017 der Drucksache B/16/2667-01 „Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW); hier: Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen“ hinsichtlich der energetischen Sanierung des Bootshauses, Lindnerstraße 4, wird zunächst zurückgestellt."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3723&TOLFDNR=119724&selfaction=print