18.12.2017 - 4 Bürgerbeteiligung in Oberhausen1. Vorhabenliste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz beantwortet zu Beginn der Diskussion über diesen TOP die Frage von Stadtv. Bruckhoff aus der letzten Hauptausschusssitzung, warum das Protokoll der Sitzung des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung vom 20.09.2017 noch nicht online gestellt worden ist.

Vor einer Veröffentlichung des Protokolls bedarf es grundsätzlich der Genehmigung der Mitglieder des Arbeitskreises (AK). Der AK hat sich bisher an diese Regel gehalten. Da der Arbeitskreis nur zwei Mal jährlich oder bei Bedarf tagt, ergeht der Vorschlag, dass die Protokolle kurzfristig in einem Umlaufverfahren den Mitgliedern zugesandt werden. Die Genehmigung des Protokolls erfolgt allerdings erst in der nächsten Sitzung. Danach kann eine Veröffentlichung im Internet vorgenommen werden.

Stadtv. Karschti signalisiert Enthaltung um aufzuzeigen, dass es zwar ein Stück, aber noch nicht genug vorangeht. Für ihn kommt die Mitbestimmung der Bürger eindeutig zu kurz.

Stadtv. Flore hält es, was die Protokolle des AK Bürgerbeteiligung anbelangt für einen vernünftigen Weg, sie von den Mitgliedern des AK genehmigen zu lassen. Gerne kann man sie als Entwurf vorab zur Verfügung stellen. Als Mitglied des AK Bürgerbeteiligung ist er der Ansicht, dass die Bürgermitglieder mit diesem Verfahren auch durchaus zufrieden sind.

Stadtv. Große Brömer weist im Hinblick auf die Aussage von Stadtv. Karschti auf die im Grundgesetz verankerte repräsentative Demokratie hin, die dazu führt, dass es hier zu Recht Bürgerbeteiligung und nicht Bürgermitbestimmung heißt.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme des Stadtverordneten Nowak und bei Enthaltung der Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt die beigefügte Vorhabenliste Dezember 2017 (s. Anlage 1) und die dazugehörenden Beschreibungen der einzelnen Vorhaben (s. Anlage 2)."

 

 

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Anlagen zur Vorlage