18.12.2017 - 21.7 Bebauungsplan Nr. 744 - Kirchhellener Straße / ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Axt macht deutlich, dass es sich um eine besondere Maßnahme handelt, denn der B-Plan grenzt direkt an ein Landschaftsschutzgebiet. Der Grünzug „Reinersbachtal“ ist wichtig für die Frischluftzufuhr. Ein Eingriff könnte die Frischluftzufuhr gefährden. Deshalb sollte hier auf eine besonders behutsame und schonende Bebauung geachtet werden.

Stadtv. Real merkt an, das sich um einen Aufstellungsbeschluss handelt. Erst wenn der B-Plan aufgestellt ist, sollte man über das Thema Frischluft diskutieren.

Stadtv. Nowak hält den Hinweis von Stadtv. Axt für richtig, das Wissen um die Luftströmungen auch jetzt schon anzusprechen und zu berücksichtigen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion bei Nichtbeteiligung des Stadtv. Brodrick folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt,

 

a) die Aufstellung eines Bebauungsplans für das im Plan des Bereichs 5-4 - Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz - vom 13.11.2017 umrandete und unter Punkt 1. der Begründung beschriebene Gebiet (Bebauungsplan Nr. 744);

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808).

 

b) die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung mit Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 1722), in Verbindung mit Ziffer 3.3 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung" der Stadt Oberhausen.

 

c) das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 452 - Kirchhellener Straße / Bremener Straße / Beethovenstraße - einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 26.06.2000 (s. Anlage 2) aufzuheben.

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 1722)."

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Anlagen zur Vorlage